Die Rechtsberatung und die allgemeine Beratung zu diversen Fachthemen sind wichtige Dienstleistungen für die AGZ-Mitglieder. Die AGZ hat weitreichende Erfahrung und ist Ansprechpartnerin für sämtliche rechtlichen Fragestellungen rund um die ärztliche Berufsausübung im Kanton Zürich.
Rechtsberatung
Wir sind sowohl bei Fragen rund um die Gründung (Gesellschaftsrecht) als auch bei der Übergabe Ihrer Praxis gerne für Sie da.
Die Bewilligungsverfahren sind je nach Ausgangslage der beantragende Ärztinnen und Ärzte unterschiedlich und individuell. Geht es um Ihre Berufsausübungsbewilligung oder um die Zulassung als Leistungserbringer zulasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP), beantwortet Ihnen die AGZ die sich stellenden Fragen.
Führen Sie eine ambulante Arztpraxis oder eine ärztliche Institution, dann stellen sich viele rechtliche Fragen zum Praxisalltag (u.a. Gesellschaftsrecht, Arbeitsrecht, Mietrecht, Sozialversicherungsrecht und gesundheitsrechtliche Fragen). Unser Beratungsteam steht Ihnen bei der Beantwortung Ihrer Anliegen gerne zur Verfügung.
Der Ehrenrat ist das Standesgericht der AGZ. Im Ehrenratsverfahren kann gegen Mitglieder der AGZ wegen Verstössen gegen das Standesrecht (Statuten und alle Reglemente) Klage geführt werden. Das Mitglied kann mit einem Verweis, einer Busse und bis hin zum Entzug der Mitgliedschaft sanktioniert werden. Das «Reglement über das Verfahren vor dem Ehrenrat» finden Mitglieder in der Ablage für Reglemente.
Wo Unstimmigkeiten und Streit entsteht, braucht es ein zielführendes Schlichtungsverfahren oder eine Mediation. Die AGZ gibt Ihnen gerne Auskunft, ob die Ombudsstelle oder eine andere Beschwerdeinstanz Klärung bringen könnten.