Möchten Sie eine Medizinische Praxisassistentin/einen Medizinischen Praxisassistenten ausbilden oder haben Sie Fragen in Ihrem bestehenden Lehrbetrieb? Möchten Sie mit einer Partnerpraxis gemeinsam zum Lehrbetrieb werden? Können Sie sich vorstellen, mit anderen Praxen zusammen eine Fachkraft auszubilden, zum Beispiel für EKG, Röntgen und Labor?
In neun Schritten zum MPA-Lehrbetrieb
Informationen zu den Voraussetzungen und Rahmenbedingungen für Lehrbetriebe: Erfahren Sie mehr über die Anforderungen an Lehrbetriebe, die gesetzlichen Bildungsgrundlagen, die Erteilung der Bildungsbewilligung, die Kurse für Berufsbildnerinnen und Berufsbildner sowie die Erstellung des Lehrvertrags.
Klären Sie zuerst betriebsintern, ob die Motivation und das nötige Engagement für die Ausbildung einer Medizinischen Praxisassistentin EFZ vorhanden sind.
Eigene Motivation
- Ökonomischer Nutzen (Modellrechnung: Lohn, Sozialleistungen und Versicherungen, Lohnkosten Berufsbildnerin, Materialkosten für Übungen, verrechenbare produktive Leistungen usw.)
- Investition für die Zukunft
- Gesellschaftliche Verantwortung
- Lehren bedeutet Lernen
Motivation meiner MPA
- Entlastung versus Belastung
- Wirkung auf soziales Klima
- Job-Enrichment für Berufsbildnerin
Damit Betriebe Lernende ausbilden können, müssen unter anderem Berufsbildende bestimmt und Lehrverträge ausgestellt werden.
Kann ich alle erforderlichen Lern- und Leistungsziele selbst anbieten?
Zum Beispiel:
- Röntgendiagnostik
- Laboruntersuchungen
- EKG
Falls nicht: Wie kann ich mich einem Lehrbetriebsverbund mit einer anderen Praxis anschliessen?
In der Wahl eines Partners, welcher das Lern- und Leistungsziel, bzw. die Handlungskompetenz vermitteln kann, sind Sie grundsätzlich frei.
Anstehende Fragen können Sie zum Beispiel mit dem für MPA zuständigen Berufsinspektor im Berufsbildungsamt oder einem erfahrenen Lehrbetrieb klären.
Ansprechstellen
Praxen, die Lernende ausbilden möchten, eine Berufsbildnerin oder einen Berufsbildner im Betrieb bestimmt und einen möglichen Ausbildungsablauf erstellt haben, müssen eine Bildungsbewilligung beantragen.
Ein Berufsbildner/eine Berufsbildnerin pro Praxis ist Pflicht. Berufsbildnerinnen und Berufsbildner unterrichten die Lernenden im Betrieb. Sie sind verpflichtet, einen entsprechenden Kurs zu besuchen. Dieser dauert mindestens 40 Stunden und kann bei einem Anbieter nach Wahl besucht werden.
Sobald die kantonale Bildungsbewilligung vorliegt, und eine Berufsbildnerin ausgebildet ist, können Sie ein Lehrstellenprofil erstellen und Lernende rekrutieren. Die Lehrstellen können unentgeltlich über den Lehrstellennachweis LENA (extern) des jeweiligen Kantons publiziert werden
Grundlagen
Bildungsverordnung(BiVO) und Bildungsplan für Medizinische Praxisassistentinnen und Praxisassistenten mit Eidgenössischem Fähigkeitszeugnis (EFZ)
Information
Die Berufsbildnerin bzw. der Berufsbildner ist verantwortlich für die Erstellung des betrieblichen Bildungsplans. Darin wird festgelegt, welche Tätigkeiten die Lernende oder der Lernende in welchen Bereichen, in welchem Umfang und über welchen Zeitraum hinweg ausführt.
Der national einheitliche Lehrvertrag muss in dreifacher Ausführung, vollständig ausgefüllt und unterschrieben an das Mittelschul- und Berufsbildungsamt (MBA) geschickt werden. Wichtig: Der Lehrvertrag muss vor oder spätestens zu Beginn der beruflichen Grundbildung vorliegen. Der Lehrvertrag kann auf der Website des MBA heruntergeladen und entweder physisch oder elektronisch auf dem Lehrbetriebsportal des MBA erstellt werden.
Unter der E-Mail-Adresse andrea.zimmermann@agz-zh.ch erhalten Sie folgende Unterlagen:
- Gesuch für die Bildungsbewilligung Personalblätter
- Bildungsverordnung
- Bildungsplan
- Lohnempfehlungen
- Vereinbarung Ergänzungsausbildung
- Bildungsbericht
- Musterlehrvertrag,
- Verordnung des SBFI über die berufliche Grundbildung Medizinische/r Praxisassistent/in