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Notfalldienst und Organisation

Die Ärztinnen und Ärzte des Kantons Zürich stellen der Bevölkerung für nicht spitalbedürftige Anliegen einen qualitativ hochstehenden Notfalldienst zur Verfügung. Dank einer effizienten Organisation erhalten die Patientinnen und Patienten rund um die Uhr die für sie geeignete medizinische Versorgung.   

Organisation des Notfalldienstes

Die Organisation des Notfalldienstes stützt sich auf das Gesundheitsgesetz des Kantons Zürich. Die Delegiertenversammlung der AGZ hat ein Reglement sowie ein Ausführungsreglement zur Organisation des Notfalldienstes erlassen.

Reglement Organisation ambulanter ärztlicher Notfalldienst
Reglement Ausführungsreglement Organisation ambulanter ärztlicher Notfalldienst

Mitwirkungspflicht, Ausnahme und Dispensation

Mitwirkungspflicht

Gemäss Gesundheitsgesetz sind alle Ärztinnen und Ärzte mit Praxistätigkeit im Kanton Zürich verpflichtet, in der kantonalen Notfalldienstorganisation mitzuwirken. Dies gilt unabhängig von Alter, Pensum oder Fachbereich.

Grundversorgerinnen und Grundversorger, Pädiater, Psychiater, Gynäkologen, Ophthalmologen und ORL-Ärztinnen und -Ärzte erfüllen ihre Mitwirkungspflicht durch Leisten von Notfalldienst. Alle anderen Ärztinnen und Ärzte bezahlen eine einkommensabhängige Ersatzabgabe. 

Wahlfreiheit für Zürich und Winterthur

Hausärzte, die in den Städten Zürich und Winterthur tätig sind, haben die Wahl zwischen Leisten von Notfalldienst und Bezahlen einer Ersatzabgabe. Wer von der Wahlfreiheit Gebrauch machen will, beantragt dies bei der Geschäftsstelle der Notfalldienstkommission per E-Mail 
oder Telefon +41 44 421 14 14.

Ausnahme und Dispensation vom Notfalldienst

Eltern von Kleinkindern und Ärztinnen und Ärzte über 60 haben die Möglichkeit, ihren Dienst in Form von Tagdienst zu erfüllen.

Eine Dispensation vom Notfalldienst ist wegen Krankheit, körperlicher Behinderung oder Schwangerschaft möglich. Bitte reichen Sie Ihr Gesuch mit dem offiziellen Formular bei den zuständigen Kontaktstellen für Dispensationsgesuche ein.

Belegärzte, die eine gleichwertige Anzahl Dienste leisten, können bei der Geschäftsstelle die Ausnahme von der Mitwirkungspflicht beantragen.

Ärztinnen und Ärzte in Weiterbildung (nur anrechenbare Zeit für den Erwerb des ersten Facharzttitels) können sich mit einem Gesuch von der Mitwirkungspflicht ausnehmen lassen.

 

Gesuch Tagdienst Online
Formular Gesuch Tagdienst
Formular Ärztliches Zeugnis Dispensation
Formular Ausnahme Belegarzt
Formular Ausnahme während Weiterbildung

Kontaktstellen für Dispensationsgesuche

In der Regel richten Ärztinnen und Ärzte ihr Gesuch mit offiziellem Formular direkt an die AGZ.

E-Mail 
gs.nfdk@agz-zh.ch

Briefpost
Ärztegesellschaft des Kantons Zürich AGZ
Geschäftsstelle Notfalldienstkommission
Nordstrasse 15
8006 Zürich

---

Kontaktstelle für Hausärztinnen und Hausärzte
Ärztegesellschaft des Bezirks Affoltern AGBA

E-Mail 
praxis.steigmeier.l@hin.ch

Briefpost
Ärztegesellschaft des Bezirks Affoltern (AGBA)
Persönlich/vertraulich
z.Hd. Dr. med. Lukas Steigmeier
Zentrum Oberdorf, Centralweg 4
8910 Affoltern am Albis

---

Kontaktstelle für Fachärzte Oto-Rhino-Laryngologie (ORL) 
Fachärztegesellschaft ORL Zürich

E-Mail 
dorisegligallo@ggaweb.ch

Briefpost
Dr. med. Doris Egli Gallo
Kleeweid 2
8700 Küsnacht

---

Die Bezirksgesellschaft AGBA und die Fachgesellschaft ORL leiten das Gesuch mit einer Empfehlung an die AGZ weiter. Die Geschäftsstelle der Notfalldienstkommission bearbeitet die Dispensationsgesuche aufgrund der reglementarischen Grundlagen.

Ersatzabgabe

Wer zur Mitwirkung am ambulanten Notfalldienst verpflichtet ist, jedoch keinen Dienst leistet, erfüllt seine Pflicht durch Bezahlen einer Ersatzabgabe. Die Höhe der Ersatzabgabe wird jährlich von der Delegiertenversammlung der AGZ festgelegt.

Zurzeit beträgt die Ersatzabgabe im Kanton Zürich 0,5 Prozenz des AHV-pflichtigen Einkommen aus ärztlicher Tätigkeit, max. jedoch CHF 1'000.-- pro Jahr.

Die Ersatzabgabe wird jeweils Ende Januar rückwirkend für das Vorjahr in Rechnung gestellt. Allen ersatzabgabepflichtigen Ärztinnen und Ärzten wird die volle Ersatzabgabe in Rechnung gestellt. Mit Gesuch kann eine Reduktion der Ersatzabgabe beantragt werden. 

Reichen Sie das Gesuch mit dem untenstehenden Formular bei der Geschäftsstelle der Notfalldienstkommission ein.

Formular Selbstdeklaration Ersatzabgabe Notfalldienst

Pikettentschädigung psyMAV

Seit Juli 2023 können Psychiaterinnen und Psychiater für einen aufsuchenden Dienst tagsüber unter der Woche eine Pikettentschädigung in Höhe von je CHF 500.-- bei der Geschäftsstelle der Notfalldienstkommission beantragen. Der Anspruch ist mit offiziellem Formular innerhalb von 30 Tagen geltend zu machen.

Formular Pikettentschädigung Angestellte
Formular Pikettentschädigung Selbstständige

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  • Linkedin

Ärztegesellschaft
des Kantons Zürich
Nordstrasse 15
CH-8006 Zürich

+41 (0)44 421 14 14

info@agz-zh.ch

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