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Statuten & Standesordnung

Die AGZ ist der selbstständige Berufsverband der diplomierten Ärztinnen und Ärzte, die im Kanton Zürich niedergelassen und/oder berufstätig sind. Sie ist der Verband der Bezirksgesellschaften und der von der AGZ als Partnergesellschaften anerkannten, kantonalen ärztlichen Fachgesellschaften und Berufsverbände. Als kantonale Basisorganisation der Verbindung der Schweizer Ärzte (FMH) verpflichtet sie sich auf deren Statuten, Standesordnung und allgemeinverbindlichen Beschlüsse.

Statuten

In den Statuten werden der Name, die Zielsetzungen und die innere Ordnung der AGZ einschliesslich ihrer Vertretung nach aussen bestimmt. Die Statuten bilden die Grundlage der Organisation und Tätigkeit der AGZ und ihrer Organe. Sie regeln die Fragen der Mitgliedschaft, sowie die Rechte und Pflichten der Mitglieder.

Statuten AGZ

Standesordnung

Das Wohl des Kranken ist oberstes Ziel des ärztlichen Handelns. Aufgrund des steten gesellschaftlichen Wandels und immer neuer Möglichkeiten der Heilkunst, ist das ehrenhafte Verhalten und der Anstand der Ärztinnen und Ärzte gegenüber Patientinnen und Patienten ein zentraler Wert und in einer Standesordnung festgehalten. Diese ist für alle Mitglieder verbindlich.

Standesordnung der FMH

Ehrenrat

Verstösse gegen die Standesordnung (Statuten und Reglemente) beurteilt der Ehrenrat, das Standesgericht der AGZ, gemäss den statutarischen Bestimmungen. Zur Anzeige berechtigt sind Mitglieder, der Vorstand, die Kantonale Paritätische Kommission KPK, die Ombudsleute sowie Dritte, zum Beispiel Patientinnen und Patienten. Die Anzeige muss schriftlich beim Generalsekretariat der AGZ eingereicht werden.

Reglement über das Verfahren vor dem Ehrenrat
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Ärztegesellschaft
des Kantons Zürich
Nordstrasse 15
CH-8006 Zürich

+41 (0)44 421 14 14

info@agz-zh.ch

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