Die AGZ ist der selbstständige Berufsverband der diplomierten Ärztinnen und Ärzte, die im Kanton Zürich niedergelassen und/oder berufstätig sind. Sie ist der Verband der Bezirksgesellschaften und der von der AGZ als Partnergesellschaften anerkannten, kantonalen ärztlichen Fachgesellschaften und Berufsverbände. Als kantonale Basisorganisation der Verbindung der Schweizer Ärzte (FMH) verpflichtet sie sich auf deren Statuten, Standesordnung und allgemeinverbindlichen Beschlüsse.
Statuten
In den Statuten werden der Name, die Zielsetzungen und die innere Ordnung der AGZ einschliesslich ihrer Vertretung nach aussen bestimmt. Die Statuten bilden die Grundlage der Organisation und Tätigkeit der AGZ und ihrer Organe. Sie regeln die Fragen der Mitgliedschaft, sowie die Rechte und Pflichten der Mitglieder.
Standesordnung
Das Wohl des Kranken ist oberstes Ziel des ärztlichen Handelns. Aufgrund des steten gesellschaftlichen Wandels und immer neuer Möglichkeiten der Heilkunst, ist das ehrenhafte Verhalten und der Anstand der Ärztinnen und Ärzte gegenüber Patientinnen und Patienten ein zentraler Wert und in einer Standesordnung festgehalten. Diese ist für alle Mitglieder verbindlich.
Ehrenrat
Verstösse gegen die Standesordnung (Statuten und Reglemente) beurteilt der Ehrenrat, das Standesgericht der AGZ, gemäss den statutarischen Bestimmungen. Zur Anzeige berechtigt sind Mitglieder, der Vorstand, die Kantonale Paritätische Kommission KPK, die Ombudsleute sowie Dritte, zum Beispiel Patientinnen und Patienten. Die Anzeige muss schriftlich beim Generalsekretariat der AGZ eingereicht werden.