Die ärztliche Berufsausübung unterliegt einem ständigen Wandel. Rechtliche, wirtschaftliche, gesellschaftliche Rahmenbedingungen und private Lebensumstände können für die Wahl ausschlaggebend sein, in welcher Form eine ärztliche Praxistätigkeit ausgeübt wird. Im Einzelfall können Gründe für die Selbstständigkeit oder aber für die Anstellung in einer Praxis oder einem Institut sprechen. Selbstständigkeit kann in einer Einzelpraxis oder im Zusammenschluss selbstständiger Ärztinnen und Ärzte zu einer Gruppenpraxis gelebt werden. Eine Arztpraxis kann auch in eine AG oder GmbH (ambulante ärztliche Institution), mithin in eine eigene Rechtspersönlichkeit, umgewandelt werden. Für angestellte Ärztinnen und Ärzte gibt es ebenfalls verschiedene Möglichkeiten (z.B. Arbeitsvertrag mit/ohne Umsatzbeteiligung).
Wir unterstützen Sie bei der Wahl Ihrer Praxistätigkeit und sind Ihre erste Anlaufstelle in allen Fragen rund um die ärztliche Berufsausübung.