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Bewilligungen

Möchten Sie als Ärztin oder Arzt fachlich eigenverantwortlich tätig werden, möchten Sie eine Ärztin oder einen Arzt in der Praxis anstellen oder sich vertreten lassen, dann benötigen Sie eine Bewilligung der Gesundheitsdirektion des Kantons Zürich. Auch als Leiterin oder Leiter einer ambulanten ärztlichen Institution sind Bewilligungen notwendig. Hier finden Sie die Links zu den wichtigsten Bewilligungen.
 

Berufsausübungsbewilligung

Bewilligung zur fachlich eigenverantwortlichen Berufsausübung als Ärztin oder Arzt (Berufsausübungsbewilligung)

Ambulante ärztliche Institutionen

Gesuch zur Erteilung der Betriebsbewilligung für eine ambulante ärztliche Institution

Zulassung als Leistungserbringer / ZSR-Nummer (Zahlungsregister)

Wer selbstständig in eigenem Namen mit einer eigenen ZSR-Nummer/Abrechnungsnummer über die obligatorische Krankenpflegeversicherung OKP abrechnen will, muss zusätzlich zur Berufsausübungsbewilligung bei der Gesundheitsdirektion des Kantons Zürich eine Zulassung als Leistungserbringer beantragen. Die Erteilung einer Bewilligung zur fachlich eigenverantwortlichen Tätigkeit bedeutet nicht automatisch eine Zulassung als Leistungserbringer zulasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung OKP. Hierfür müssen Sie ein entsprechendes Gesuch einreichen:

Gesuchsformular Gesundheitsdirektion des Kantons Zürich (PDF)

Bevor Sie Ihre persönliche ZSR-Nummer bei der SASIS beantragen können, unterzeichnen Sie als Mitglied der AGZ eine «Beitrittserklärung für Verbandsmitglieder» und treten so dem TARMED-Rahmenvertrag (FMH), den kantonalen Zürcher Anschlussverträgen zum Rahmenvertrag TARMED (AGZ) und dem Tarifvertrag TARMED UV/MV/IV (FMH) bei. Als Nichtmitglied unterzeichnen Sie die Beitrittserklärung für Nichtverbandsmitglieder und zahlen die entsprechenden Gebühren. Hierzu beraten wir Sie gerne.

Beitrittserklärung für Verbandsmitglieder AGZ und FMH / TARMED Beitrittsformular (PDF)
Merkblatt TARMED - Vertragsbeitritte zum eidgenössischen Rahmenvertrag und zum kantonalen Anschlussvertrag
TARMED-Rahmenvertrag der FMH sowie kantonaler Anschlussvertrag
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des Kantons Zürich
Nordstrasse 15
CH-8006 Zürich

+41 (0)44 421 14 14

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