Möchten Sie als Ärztin oder Arzt fachlich eigenverantwortlich tätig werden, möchten Sie eine Ärztin oder einen Arzt in der Praxis anstellen oder sich vertreten lassen, dann benötigen Sie eine Bewilligung der Gesundheitsdirektion des Kantons Zürich. Auch als Leiterin oder Leiter einer ambulanten ärztlichen Institution sind Bewilligungen notwendig. Hier finden Sie die Links zu den wichtigsten Bewilligungen.
Berufsausübungsbewilligung
Ambulante ärztliche Institutionen
Zulassung als Leistungserbringer / ZSR-Nummer (Zahlstellenregister)
Wer selbstständig in eigenem Namen mit einer eigenen ZSR-Nummer/Abrechnungsnummer über die obligatorische Krankenpflegeversicherung OKP abrechnen will, muss zusätzlich zur Berufsausübungsbewilligung bei der Gesundheitsdirektion des Kantons Zürich eine Zulassung als Leistungserbringer beantragen. Die Erteilung einer Bewilligung zur fachlich eigenverantwortlichen Tätigkeit bedeutet nicht automatisch eine Zulassung als Leistungserbringer zulasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung OKP. Hierfür müssen Sie ein entsprechendes Gesuch einreichen:
Bevor Sie Ihre perönliche ZSR-Nummer bei der SASIS beantragen können, müssen Sie sowohl als Mitglied der AGZ und auch als Nichtmiglied dem nationalen Tarifstrukturvertrag über den ambulanten ärztlichen Einzelleistungstarif (TARDOC) und den ambulanten ärztlichen Patientenpauschaltarif (Ambulante Pauschalen) sowie den kantonalen Tarifverträgen TARDOC und Ambulante Pauschalen beitreten.