Die AGZ-Mitgliedschaft steht im Kanton Zürich berufstätigen Ärztinnen und Ärzten sowie ambulanten ärztlichen Institutionen als juristische Personen (Instituten) offen. Für bestimmte im Kanton Zürich tätige Berufsgruppen von Ärztinnen und Ärzten, die FMH-Mitglied werden wollen, ist die Mitgliedschaft bei der AGZ als Basisorganisation der FMH eine notwendige Voraussetzung. Die Mitgliedschaft in der AGZ (und der FMH) bringt Ihnen viele Vorteile. Nutzen Sie die zahlreichen Dienstleistungen der AGZ (und der FMH). Melden Sie sich heute noch an.
Wir sind gerne Ihr verlässlicher Partner.