Die AGZ-Mitgliedschaft bei der AGZ steht Ärztinnen und Ärzten, sowie ambulanten ärztlichen Institutionen (Instituten) offen. Wird eine FMH-Mitgliedschaft angestrebt, ist eine Mitgliedschaft in der AGZ als Basisorganisation der FMH für folgende Berufsgruppen obligatorisch (Art. 8, 13 Statuten FMH):
- hauptberuflich in Arztpraxen oder in Einrichtungen gemäss Art. 35 Abs. 2 lit. n KVG (Instituten) tätige Ärztinnen/Ärzte
- Belegärztinnen und Belegärzte
- hauptberuflich als leitende Ärztin/leitender Arzt oder als Chefärztin/Chefarzt in Spitälern oder anderen Einrichtungen nach Art. 39 KVG (Instituten) oder in Pflegeheimen oder Geburtshäusern tätige Ärztinnen/Ärzte
- Juristische Personen, die als ambulante Einrichtungen gemäss Art. 35 Abs. 2 lit. n KVG (Institut) zugelassen sind
Ärztinnen und Ärzten können persönlich Mitglied der AGZ (und der FMH) werden, wenn sie
- ein eidgenössisches oder ein gleichwertiges Arztdiplom besitzen,
- im Medizinalberuferegister MedReg des BAG eingetragen sind,
- eine mit der kantonalen Gesetzgebung im Einklang stehenden Tätigkeit im Gesundheitsbereich im Kanton Zürich ausüben,
- sich schriftlich zur Einhaltung von Bestimmungen der Statuten der AGZ und der FMH, der Standesordnung der FMH und der darauf beruhenden allgemeinverbindlichen Beschlüsse der AGZ und der FMH verpflichten
- über einen guten Leumund verfügen,
- über eine Bewilligung und Zulassung als Leistungserbringer von der Gesundheitsdirektion des Kantons Zürich verfügen, sofern sie eine dem Gesundheitsgesetz unterliegende bewilligungspflichtige Tätigkeit ausüben, bzw. Leistungen der obligatorischen Krankenversicherung abrechnen.
Juristische Personen können Mitglied der AGZ und der FMH werden, wenn
- sie im Kanton Zürich mit eigener kantonaler Bewilligung eine spitalexterne ambulante ärztliche Institution oder eine spitalexterne Poliklinik betreiben, in welcher ärztliche Leistungen namens und auf Rechnung der juristischen Person erbracht werden,
- sie als Leistungserbringer gemäss KVG zugelassen ist,
- ihre verantwortliche ärztliche Leiterin bzw. ihr verantwortlicher ärztlicher Leiter ordentliches AGZ- bzw. FMH-Mitglied ist,
- sie sich schriftlich zur Einhaltung von Bestimmungen der Statuten der AGZ und der FMH, der Standesordnung der FMH und der darauf beruhenden allgemeinverbindlichen Beschlüsse der AGZ und der FMH verpflichten.
Füllen Sie als Erstes das Formular «Anmeldung» auf dieser Seite mit Ihren persönlichen Angaben aus:
Sie erhalten im Anschluss ein E-Mail mit einem persönlichen Zugangscode auf Ihr geschütztes Antragsformular. Dort bitten wir Sie, ein paar weitere Fragen zu beantworten und die nötigen Dokumente hochzuladen. Danach können Sie Ihr Antragsformular direkt elektronisch einreichen.
Falls wir Ihre Unterlagen nach einigen Tagen noch nicht erhalten haben, werden wir Sie kontaktieren und bei Bedarf im Aufnahmeprozess unterstützen.
Institute
Füllen sie das Aufnahmegesuch als institutionelles Verbandsmitglied AGZ / FMH aus und senden sie es an uns zurück:
Die Höhe des zu zahlenden Beitrags ist abhängig von Ihrem Pensum, Ihrer Funktion und Ihrem Arbeitsort. Der Mitgliederbeitrag setzt sich zusammen aus einem Beitrag für die AGZ sowie einem Beitrag für die FMH. Sie erhalten mit dem Beitritt zur AGZ also automatisch auch eine FMH-Mitgliedschaft. Auch der TARDOC-Beitrag, falls Sie dem TARDOC-Vertrag beitreten, ist im Mitgliederbeitrag inbegriffen.
Für angestellte Ärztinnen und Ärzte bieten wir eine Kombi-Mitgliedschaft in Zusammenarbeit mit dem VSAO an. Der Vorteil: Mit der Kombi-Mitgliedschaft können Sie auch als AGZ-Mitglied die Rechtsberatung des VSAO für angestellte Ärztinnen und Ärzte in Anspruch nehmen.
- Als AGZ-Mitglied profitieren Sie bei Bedarf von unserer Rechtsberatung. Diese umfasst auch Datenschutz- oder Schlichtungsfragen. Ausserdem bieten wir Ihnen Dienstleistungen bei Abrechnungsproblemen mit Krankenversicherern, bei Praxisübernahmen und Fragen aus dem Praxisalltag an.
- Sie werden zu den Mitglieder- und Bildungsanlässen eingeladen, die wir regelmässig organisieren. Diese Anlässe finden in ungezwungenem Rahmen statt und dienen neben dem fachlichen Gespräch auch der Vernetzung und dem persönlichen Austausch.
- Der TARDOC-Beitrag, den alle Ärztinnen und Ärzte im Kanton Zürich entrichten müssen, wenn Sie dem TARDOC-Vertrag beitreten wollen, ist für AGZ-Mitglieder im Mitgliederbeitrag bereits inbegriffen.
- Sie erhalten die wichtigsten Informationen zum Gesundheitswesen im Kanton Zürich direkt und aus erster Hand – per Post und per Newsletter.
- Über den Mitgliederbereich auf der AGZ-Website erhalten Sie einfachen Zugang zu den erwähnten Leistungen und zusätzliche, nützliche Infos und Angebote.
- Das Angebot in der Übersicht.
- Sie profitieren von kostenlosen TARDOC-Kursen. Ausserdem entwickeln wir unser Kursangebot zu praxisorientierten Themen laufend weiter, so zum Beispiel bieten wir niederschwellige Mitarbeiter-Führungsseminare an. Als Mitglied haben Sie exklusiv Zugang dazu.
Die «Zürcher Ärztezeitung» erscheint viermal im Jahr und wird per Post zugestellt. Den E-Mail-Newsletter schicken wir unseren Mitgliedern bei Bedarf, wenn wir etwas Wichtiges zu kommunizieren haben, das Sie als Ärztin oder Arzt wissen müssen. Im Durchschnitt ist das ungefähr alle zwei Wochen der Fall.
Der AGZ-Vorstand wird präsidiert von Dr. med. Tobias Burkhardt und setzt sich aus neun Personen aus verschiedenen Fachrichtungen zusammen.
Das Team AGZ-Generalsekretariat ist für die operative Verbandsarbeit zuständig und kümmert sich um die Anliegen der Mitgliedschaft