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Angestellte Praxistätigkeit

Die AGZ als standespolitische Heimat angestellter Praxisärztinnen/Praxisärzte

Die AGZ ist gemäss Statuten der FMH die zuständige Basisorganisation auch für Ärztinnen und Ärzte, die sich in Praxen oder Instituten anstellen lassen und ihren Beruf unselbstständig ausüben.

Angestellte Ärztinnen und Ärzte profitieren gleich wie ihre selbstständigen Kolleginnen und Kollegen vom politischen Engagement der AGZ für die ambulante Berufsausübung, vom ambulanten Arzttarif als Basis ihres Lohns, von den mit Leistungen der AGZ ausgebildeten MPAs, allen Informationsangeboten und vielem anderem mehr.
 

Arbeitsrechtliche Beratung in Kombimitgliedschaft AGZ/VSAO Zürich

Angestellte Ärztinnen und Ärzte haben oft das Bedürfnis nach arbeitsrechtlicher Beratung. Angestellte AGZ-Mitglieder können diese Beratung in einer vertrauensvollen Umgebung in Anspruch nehmen, ohne Zweifel an der immer gewährleisteten Vertraulichkeit der AGZ zu haben, nur weil diese auch die Interessen ihrer Arbeitgeber vertritt. Aus diesem Grund bietet die AGZ ihren angestellten Mitgliedern eine kostenlose Kombinationsmitgliedschaft mit dem VSAO Zürich an. 

Ohne einen zusätzlichen Beitrag an den VSAO Zürich leisten zu müssen, können angestellte Kombimitglieder AGZ/VSAO Zürich eine kostenlose Rechtsberatung in arbeitsrechtlichen Belangen durch den VSAO Zürich von bis zu zwei Stunden pro Fall in Anspruch nehmen. Die Bezahlung dieser Leistung erfolgt durch die AGZ.

Auskünfte zur Kombimitgliedschaft erhalten Sie im Sekretariat der AGZ.


Wir sind gerne für Sie da.

Kontakt

Sekretariat AGZ 

Auskünfte und Beratung

044 421 14 14

E-Mail

Öffnungszeiten Sekretariat und Callcenter:

Montag bis Freitag

08.15 - 12.00  / 13.30 - 17.00 Uhr

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Ärztegesellschaft
des Kantons Zürich
Nordstrasse 15
CH-8006 Zürich

+41 (0)44 421 14 14

info@agz-zh.ch

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