Die Pro Medico Stiftung wurde im Jahr 1974 gegründet und unter der Trägerschaft der Ärzte- und der Tierärztegesellschaft des Kantons Zürich aufgebaut. Alle kantonalen Ärztegesellschaften und andere Berufsverbände haben die Pro Medico Stiftung als ihre Verbandsvorsorgeeinrichtung der 2. Säule anerkannt.
Im Gegensatz zu den Arbeitnehmenden, welche ab einem bestimmten Einkommen durch den Arbeitgeber im Rahmen der beruflichen Vorsorge (BVG) zu versichern sind, ist die Vorsorge der 2. Säule für die Selbständigerwerbenden freiwillig. Ein Anschluss kann entweder mit dem Personal über dessen Vorsorgeeinrichtung, über die Vorsorgeeinrichtung des Berufsverbandes (Verbandsvorsorge) oder über die Auffangeinrichtung BVG erfolgen.
Die Verbandsvorsorge bietet die vorteilhafte Möglichkeit, unabhängig von der Vorsorge des Personals, bedarfsgerechte Lösungen im Rahmen des Planangebotes treffen zu können. Auch Selbständigerwerbende ohne Personal können sich allein der Verbandsvorsorge ihres Berufsverbandes anschliessen und die steuerlichen und vorsorgetechnischen Vorteile der 2. Säule nutzen.
Geschäftsstelle
Mark & Michel, Ärzteberatung
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