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Standespolitik 2024

Taxpunktwerterhöhung mit HSK und CSS von CHF 0.89 auf 0.91

Taxpunktwerterhöhung mit HSK und CSS von CHF 0.89 auf 0.91

Im Kanton Zürich zeigte die Entwicklung des Taxpunktwerts lange Zeit nur in eine Richtung: nach unten. Der TARMED-Starttaxpunktwert von CHF 0.97 per 1.1.2004 wurde während der bis Ende Juni 2005 dauernden Kostenneutralitätsphase der TARMED-Einführung schrittweise (September 2004: CHF 0.95, November 2004: CHF 0.92, Februar 2005: CHF 0.91) auf CHF 0.90 per 1. Juli 2005 gesenkt. In der Nachfolgephase der Leistungs- und Kostenvereinbarung LeiKoV war der Taxpunktwert v.a. von der Entwicklung des Kosten-volumens abhängig und wurde im Kanton Zürich per Januar 2008 nochmal auf CHF 0.89 abgesenkt. Danach lag der Zürcher Taxpunktwert lange Zeit nur leicht über dem Mittel der kantonalen Taxpunktwerte, und infolge der Anbindung der Taxpunktwertentwicklung an die Entwicklung der Leistungskosten und des Leistungsvolumens schien eine Erhöhung des TPW im Kanton Zürich mit dem absolut grössten Volumen an ärztlichen Leistungen für lange Zeit als aussichtslos.

Mit der HSK und der CSS konnte sich die AGZ im November/Dezember 2024 rückwirkend ab dem 1.1.2024 auf eine Anhebung des TPW auf CHF 0.91 einigen und vereinbaren, dass dieser Taxpunktwert auch als Startpreis im TARDOC übernommen werden wird. Auch wenn die AGZ im Verfahren einen wesentlich höheren Taxpunktwert forderte, ist diese Erhöhung als ein grosser Erfolg zu werten: Weil sich eben lange Zeit gar nichts bewegte und es so schien, als ob die Versicherer unbeirrt weiter gegen jede Erhöhung des Zürcher Taxpunktwertes kämpfen würden. Weil die Erhöhung in den TARDOC mitgenommen werden kann und weil damit für die abrechnenden Ärztinnen und Ärzte Rechtssicherheit geschaffen wird. Lesen Sie die mehr über eine Beurteilung dieser «historischen» Taxpunktwerterhöhung im Artikel aus der ZÄZ 1/2025:

Artikel Taxpunktwerterhöhung mit HSK und CSS

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Bundesgerichtsurteile zu Dringlichkeits- und Notfall-Inkonvenienzpauschalen

Bundesgerichtsurteile zu Dringlichkeits- und Notfall-Inkonvenienzpauschalen

Das Bundesgericht entschied in zwei Urteilen vom 24. Juni 2024, dass 

  • die TARMED-Dringlichkeits-Inkonvenienzpauschale F an Mo-Fr 19-22, Sa 7-19, sowie So 7-19 nicht abgerechnet werden kann, wenn es sich bei diesen Zeiten um publizierte Öffnungszeiten handelt (Urteil 9c_654/2024)
  • die TARMED-Notfall-Inkonvenienzpauschalen A und B (bzw. auch andere Notfall-Inkonvenienzpauschalen) nicht abgerechnet werden dürfen, wenn die Notfallleistung von fix besoldeten Ärztinnen und Ärzten erbracht wird (Urteil 9c_654/2024).

Die AGZ engagierte sich im zweiten Halbjahr 2024 standespolitisch stark gegen die Umsetzung dieser Urteile durch die Krankenversicherer, weil Leistungserbringer im Kanton Zürich besonders davon betroffen waren: vom Urteil 9c_654/2024 Permanencen und Notfallpraxen, die am Abend und Wochenende geöffnet haben und zu diesen Zeiten einen grossen Teil der Notfalldienste abdecken, und vom Urteil 9c_654/2024 die zahlreichen als ambulante ärztliche Institutionen geführten Praxen, in denen alle Ärzte angestellt («fix besoldet») tätig sind. Die AGZ informierte die Verbände der Krankenversicherer, Regierungsrätin Natalie Rickli, die Direktion des BAG und den Präsidenten der OAAT, dass die Umsetzung der Urteile die ambulante ärztliche Notfallversorgung im Kanton Zürich gefährden würde. Gestärkt wurde die AGZ durch ein von ihr am 2. Dezember einberufenes, gut besuchtes Symposium mit betroffenen Praxen im Hotel Marriott, bei dem sich die Teilnehmenden kämpferisch zeigten. Die Aktionen der AGZ trugen massgeblich dazu bei, dass sich die Situation letztendlich entschärfte. FMH und prio.swiss vereinbarten knapp vor Jahresende, dass die Abrechnung der TARMED-Dringlichkeits-Inkonvenienzpauschale F von Versicherern nur dann überprüft würde, wenn die Pauschale auffällig oft abgerechnet wird, bzw. dass eine fixe Besoldung die Abrechnung der Notfall-Inkonvenienzpauschalen nicht ausschliesse. Für den TARDOC werde eine neue Lösung erarbeitet. Mehr zu diesem Thema können sie hier im Beitrag der ZÄZ Nachlesen.

Artikel Urteile Notfallversorgung

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Zürcher Gesundheitstage 2024

Zürcher Gesundheitstage 2024 

Fahren wir die OKP an die Wand? Unter diesem Motto lud die AGZ am 4. und 5. April 2024 zu den 16. Zürcher Gesundheitstagen ins Hotel Uto Kulm auf den Zürcher Uetliberg ein. Zu den rund 70 Gästen gehörten wie schon traditionell Persönlichkeiten aus der Gesundheitspolitik und -verwaltung, aus der Gesundheitswirtschaft und anderen Wirtschaftszweigen, aus Verbänden der Ärzte, Spitäler und anderer Leistungserbringer sowie Krankenversicherung und Medien. Das provokante Motto war bewusst gewählt worden, denn es zeichnete sich schon bei der Planung der Tagung im Frühjahr – Sommer 2023 ab, dass sich die Kosten-Finanzierungs- und Regulierungsdebatte in der Schweizer Gesundheitspolitik zuspitzt. Das bewahrheitete sich 2024 nicht zuletzt in Gestalt der zwei Monate nach den Gesundheitstagen stattfindenden Urnengänge zur Kostenbremse- und Prämien-Entlastung-Initiative. 

Bereits in der Einladung zur Tagung umriss die AGZ das Spannungsfeld zur Tagungsthematik mit folgenden Worten: «Der Reichtum der Schweiz und eines grossen Teils der Schweizer Bevölkerung steigt kontinuierlich. Dennoch wird eine kostendeckende Finanzierung des guten Schweizer Versorgungsniveaus immer unwahrscheinlicher». Spannende Referate und Voten auf dem Podium kamen von Peter Indra, Gesundheitsdirektion; Thomas de Courten, Nationalrat; Barbara Gysi, Nationalrätin; Felix Huber, mediX schweiz; Urs Stoffel, FMH; Anna Wang, VSAO; Christoph Eisenring, NZZ; Reto Wyss, SGB; Verna Nold, santésuisse und Regine Sauter, Nationalrätin. Moderiert wurde der Anlass von Markus Meier. 

Artikel Zürcher Gesundheitstage 2024

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ZGT 2024 Podium

Nein zur Kostenbremse-Initiative 9. Juni 2024

Nein zur Kostenbremse-Initiative 9. Juni 2024 

Schon früh hatte die AGZ beschlossen, die Nein-Kampagne gegen die Kostenbremse-Initiative der Mitte-Partei finanziell grosszügig zu unterstützen. Doch allein dabei blieb es nicht. In Zusammenarbeit mit dem nationalen Nein-Kampagnen-Büro sollte viel aktive Aufklärungsarbeit geleistet werden, direkt bei der Ärzteschaft, aber auch an der Basis bei der Schweizer Bevölkerung. Dank der tatkräftigen Unterstützung vieler Zürcher Ärztinnen und Ärzte und gelang es der AGZ am 22. Mai 2024 sowohl in der Zürcher Innenstadt als auch in der Altstadt von Winterthur je eine Standaktion durchzuführen. Möglich gemacht hat dies die enge Zusammenarbeit zwischen den wichtigen Schweizer, bzw. Zürcher Gesundheitsorganisationen wie VSAO Zürich, VZK, Spitex Kanton Zürich, mfe Zürich oder ZGPP. Gut sichtbar sollten die Strassen-Stände sein, bestückt mit Kampagnenmaterial, Poster der Politikerinnen und Politiker, Fahnen, Ballons und einem Screen, auf dem die Video-Testimonials in Endlos-schleife laufen. Die vielen Helferinnen und Helfer aus der Zürcher Ärzteschaft und den Gesundheitsorganisationen standen parat im weissen Arztkittel, um auszuschwärmen und das Gespräch mit der Bevölkerung zu suchen. Einmal bei Regen und einmal bei Sonnenschein standen die Unterstützerinnen und Unterstützer am offiziellen Fototermin Pose, um mit Stolz und Überzeugung uneingeschränkt für eine faire und professionelle Schweizer Grundversorgung einzustehen.

Tobias Burkhardt wurde am 2. Juni 2024 zu einem Streitgespräch im Zürcher Privatsender Radio 1 eingeladen. Sein Gegenüber war unter der Moderation von Roger Schawinski Mitte-Nationalrätin Yvonne Bürgin, eine vehemente Befürworterin der Initiative. Der AGZ-Präsident konnte seine Standpunkte überzeugend darstellen. Dies sowohl für ein Nein zur Kostenbremse-Initiative vom 9. Juni wie auch mit Argumenten zum Ja zur einheitlichen Finanzierung, welche am 24. November 2024 vor die Urne kam.

Das finanzielle und persönliche Engagement der AGZ zahlte sich aus und trug zu einer hohen kantonalen Ablehnungsquote der Kostenbremse-Initiative am 9. Juni 2024 bei.

Artikel Nein Zur Kostenbremseinitiative

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Aktionstag Kostenbremse-Initiative
Sendung Doppelpunkt Radio 1 zur Kostenbremse-Initiative
Podcast Radio 1

Ja zur Einheitlichen Finanzierung 24. November 2024

Ja zur Einheitlichen Finanzierung 24. November 2024 

Nach der Abstimmung zur Kostenbremse-Initiative vom 9. Juni stand am 24. November 2024 bereits zum zweiten Mal eine nationale Vorlage zur Abstimmung. Dieses Mal ging es um die einheitliche Finanzierung, besser bekannt unter EFAS. Wiederum sah es die AGZ als ihre Pflicht an, sich für eine gesicherte und für die Menschen in der Schweiz bezahlbare Gesundheitsversorgung zu engagieren. Nebst einem beachtlichen finanziellen Betrag für die Inseratekampagne in den grossen nationalen Zeitungen, ging die AGZ auch wieder auf die Strasse, um den Menschen die einheitliche Finanzierung zu erklären und damit für ein Ja an der Urne zu gewinnen. Zu Taten geschritten ist die AGZ mit Präsident Tobias Burkhardt und seinen Helferinnen und Helfer samt der Unterstützung des VZK und der Spitex Zürich zwei Mal. Einmal bei einer Flyer-Aktion zur morgendlichen Rushhour vor dem Zürcher Hauptbahnhof und einmal am 13. November bei einer mehrstündigen Standaktion auf dem Zürcher Züghusplatz. Auch bei dieser Abstimmung hat sich der Aufwand gelohnt. Die AGZ fühlte sich nach dem doch deutlichen Ja einmal mehr bestätigt. 

Artikel Ja zur einheitlichen Finanzierung

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Aktionstag Einheitliche Finanzierung

Vernehmlassungen

Vernehmlassungen

Die AGZ gab im Jahr 2024 Stellungnahmen im Rahmen nationaler und kantonaler Vernehmlassungsverfahren ab.

Nationale Vernehmlassungen:

  • KVG: Parlamentarische Initiative über die Gebühr für Bagatellfälle in der Spitalnotaufnahme
  • Gesetzgebung Elektronisches Patientendossier (EPDG): Critical Data Set
  • Epidemiengesetz (EpG): Teilrevision

Kantonale Vernehmlassungen:

  • Verordnung über die universitären Medizinalberufe (MedBV): Änderung betreffend Impfberechtigung von Apothekerinnen und Apothekern
  • Verordnung über die Bezirksärzte: Teilrevision
  • Kantonsrätliche Anfrage ‘Nur noch notwendige Einsätze der Rettungsdienste’ und ‘Abhängigkeitssyndrom durch ärztlich verschriebene Opiate’
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des Kantons Zürich
Nordstrasse 15
CH-8006 Zürich

+41 (0)44 421 14 14

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