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Verbandsaktivitäten 2025

Delegiertenversammlungen

Die ordentlichen Delegiertenversammlungen der AGZ fanden am 27. Januar 2025, 16. Juni 2025 und 17. November 2025 statt. Die von den Delegierten beratenen und beschlossenen Geschäfte betrafen statutarische Aufgaben wie Genehmigung des Budgets und Aktionsplans des Vorstands, Abnahme des Geschäftsberichts des Vorstands und Beschlussfassung der Jahresrechnung des Vorjahres, Festsetzung der Mitgliederbeiträge und Ersatzabgaben sowie Beschlussfassung von Statutenänderungen. 

Die Delegierten tagten zusätzlich zu den drei ordentlichen Delegiertenversammlungen an zwei ausserordentlichen Versammlungen. Am 24. März 2025 genehmigten sie den vom Vorstand der AGZ mit der tarifsuisse ag verhandelten Taxpunktwertvergleich für die Jahre 2018 – 2025. Im Rahmen dieses Vergleichs wurde der Taxpunktwert ab dem 1.1.2025 auf CHF 0.91 angehoben und vereinbart, dass dieser Betrag als TARDOC-Starttaxpunktwert zumindest bis 31.12.2027 gilt. 

An der ausserordentlichen Versammlung vom 15. Dezember 2025 stimmten die Delegierten dem Abschluss kantonaler TARDOC-Verträge mit den Einkaufsgemeinschaften der Krankenversicherer gemäss einer Vertragsvorlage zu, die zwischen Verhandlungsteams der kantonalen Ärztegesellschaften und der Krankenversicherer als einheitliches Vertragsmuster für alle Kantone verhandelt worden waren. Nicht enthalten in dieser Vertragsvorlage war eine paritätische Vertrauenskommission (PVK) zur Schlichtung von Tarifstreitigkeiten. Eine solche Kommission bestand im Kanton Zürich unter der Geltung des TARMED bis Ende 2025 in Form der kantonalen paritätischen Kommission (KPK). Das Verhandlungsteam der Krankenversicherer war nicht bereit gewesen, eine PVK in einen für alle Kantone geltenden Vertrag zu integrieren. Die Delegierten beauftragten den Vorstand an der Versammlung vom 15. Dezember 2025, vor einer Vertragsunterschrift unter den kantonalen TARDOC-Vertrag noch zu versuchen, für den Kanton Zürich eine vertragliche Einigung über eine PVK zu verhandeln.

Aufhebung der Standesordnung der AGZ 

Mit Beschluss der Delegiertenversammlung vom 16. Juni 2026 wurde die Standesordnung der AGZ aufgehoben, die seit mehr als 20 Jahren nicht mehr angepasst worden war. Diese Standesordnung der AGZ war an einer ausserordentlichen Generalversammlung vom 20. November 1979 genehmigt und in Kraft gesetzt worden und hatte damals die Standesordnung vom 15. Mai 1956 ersetzt. Danach wurde einzelne Änderungen vorgenommen, die letzte im Jahr 1993. Die Standesordnung der AGZ hatte in der Beurteilung eines standesrechtlich korrekten Verhaltens von Mitgliedern der AGZ/FMH zuletzt keine Rolle mehr gespielt. Massgeblich dafür war ausschliesslich die Standesordnung der FMH, die ausführlicher und aktueller als die Standesordnung der AGZ war. Somit konnte die Standesordnung der AGZ ersatzlos aufgehoben werden.

Statutenänderungen 

Nach der Aufhebung der Standesordnung der AGZ sollte in den Statuten der AGZ die Grundlage für eine allenfalls zu einem späteren Zeitpunkt wieder zu erlassende Standesordnung beibehalten werden bzw. waren Verweise auf die Standesordnung der FMH anzupassen. Aus diesem Grund beschlossen die Delegierten an der Versammlung vom 16. Juni 2026 entsprechende redaktionelle Anpassungen folgender Artikel der AGZ-Statuten: Art. 2 Ziffer 2, Art. 5 Ziffer 1 lit. c, Art. 7 Ziffer 1, Art. 7 Ziff. 2, Art. 8 Ziffer 1, Art. 12 Ziffer 1.1 lit. c, Art. 12 Ziffer 1.2 lit. b, Art. 13 Ziffer 1 lit. c, Art. 17 Ziffer 1 lit. a und b, Art. 20 Ziffer 2 lit. b, Art. 22 Ziffer 2 lit. b, Art. 23 Ziffer 1, Art. 24 Ziffer 2, Art. 31 Ziffer 4, Art. 36 Ziffer 2, Art. 41 Ziffer 1 lit. e, Art. 46 Ziffer 7 lit. a, Ziffer 8.1, Art. 47 Ziffer 5 lit. c.

Vorstand

Der Vorstand der AGZ tagte im Geschäftsjahr 2025 an insgesamt 12 Sitzungen. Grundlage der Aktivitäten des Vorstands waren die statutarischen Geschäftsführungsaufgaben und der an der Vorstandsklausur vom 9. Januar 2025 erarbeitete und der Delegiertenversammlung vom 27. Januar 2025 beschlossene jährliche Aktionsplan. Dazu gehörten u.a. vier weitere AGZ Collegium-Fortbildungsveranstaltungen, das Projekt FuturaMed, welches darauf abzielt, mehr Medizinstudierende am Standort Zürich auszubilden, das mit finanzieller Unterstützung des  Eidgenössischen Büros für die Gleichstellung von Frau und Mann (EBG) in Zusammenarbeit mit der Fachstelle UND durchgeführte Projekt zur Entwicklung von Massnahmen in Arztpraxen in der Thematik Vereinbarkeit von Arztberuf und Privatleben, eine in Zusammenarbeit mit dem Forschungsinstitut INFRAS durchgeführte Studie zur Erforschung der Ursachen und Auswirkungen des MPA-Mangels in Zürcher Arztpraxen, sowie ein neues Schulungsangebot zum TARDOC.

Konzept für eine Medical School 

Im Rahmen des Projekts FuturaMed wurde im Jahr 2025 ein Konzept für eine Medical School erarbeitet, welches der Delegiertenversammlung am 17. November 2025 präsentiert wurde. Der Bedarf nach neuen, das bestehende Angebot der kantonalen Universitäten ergänzenden Ausbildungskapazitäten für Ärztinnen und Ärzte ist gemäss diesem vom Vorstand am 29.10.2025 einstimmig verabschiedeten Konzept vorhanden. Denn in den kommenden zehn Jahren werden aufgrund der demographischen Entwicklung rund die Hälfte der ärztlichen Workforce in der Schweiz zu ersetzen sein. Hinzu kommt, dass die hohe Auslandabhängigkeit von derzeit 70 % bei neuen Arztdiplomen in den kommenden Jahren verringert werden muss. Das Angebot an Ausbildungsplätzen in der Humanmedizin müsste bis 2040 auf das 2.5 bis 3-fache erhöht werden, um den Bedarf zu decken und die Auslandabhängigkeit auf 40% zu senken. Für den Standort Zürich würde dies bedeuten, dass das Angebot von heute 380 Studienplätzen im Master auf rund 1100 erhöht werden müsste. Obwohl der Kanton Zürich plant, die Zahl der Bachelor-Studienplätze an der Universität Zürich ab 2030 schrittweise von 430 auf 700 zu erhöhen und damit die Universität Zürich zu einer der grössten Ausbildungsstätten für Humanmedizin in Europa werden würde, wird sie den Bedarf an 1100 Studienplätzen nicht abdecken können.

In einem nächsten Projektschritt sollten im Rahmen einer Machbarkeitsstudie die im Konzept der Medical School, in Anlehnung an vergleichbare Programme in anderen Ländern vorgesehene, vierjährige Studiendauer beurteilt und Fragen der Regulierbarkeit und Anerkennung, des Finanzierungsmodells, der Einbindung ins Gesundheitssystem, in Forschung und in Weiterbildung, der Governance und Trägerschaft beantwortet werden. Das Konzept der Medical School wurde von den Delegierten an der Versammlung vom 17. November 2025 intensiv diskutiert. Der Entscheid über die Machbarkeitsstudie wurde auf die nächste Delegiertenversammlung vom 26. Januar 2026 vertagt. 

AGZ Collegium
Projekt Vereinbarkeit

Notfalldienstkommission (NOKO)

Jahresbericht Geschäftsstelle Notfalldienstkommission 2025

 Die Notfalldienstkommission (NOKO) tagte im Jahr 2025 drei Mal, um die ihr gemäss Notfalldienstreglement übertragenen Geschäfte zu regeln.

So wurde an der Januarsitzung - nach Berichten aus den Bezirks- und Fachgesellschaften über die Notfalldienstsituation in den diversen Regionen - über mögliche Optimierungen des Notfalldienstes diskutiert. Erste Ideen wurden in der Sommersitzung umgesetzt: die NOKO beschloss, ab 2026 den Tagdienst im ganzen Kanton und für alle Dienste erst um 08:00 Uhr zu starten. Da sich in den frühen Morgenstunden kaum Patientinnen oder Patienten für Notfallkonsultationen melden, hat dies keine Auswirkungen auf die Versorgungssicherheit und -qualität. Für die Dienstärztinnen und Dienstärzte ist es aber eine grosse Entlastung, ohne Anrufe von Patientinnen oder Patienten in den Tag zu starten.

An der Herbstsitzung wurde die Einführung eines telemedizinischen gynäkologischen Abenddienstes beschlossen, da sich abends kaum Patientinnen mit gynäkologischen Problemen melden und diese mehrheitlich am Telefon gelöst werden können. Auch der Hausbesuchsdienst MAV2 (mobile ambulante Versorgung) wurde umstrukturiert, um den Patientinnen und Patienten eine optimierte aufsuchende Versorgung zu bieten, welche neben kurzen Wartezeiten auch ein Dienstleistungsangebot auf hohem Niveau gewährleistet.

Im Juni 2025 lud die Geschäftsstelle der NOKO wie im Vorjahr alle Dienstärztinnen und Dienstärzte zur Fortbildungsveranstaltung «home alone » ein. Den Anwesenden wurde anhand von praktischen Fallbeispielen die häufigsten Gründe für Hausbesuche aufgezeigt. Es wurden Diagnostik und Behandlungsmöglichkeiten ausserhalb der Praxis besprochen und differenzierte Vorgehensweisen diskutiert. Wie schon im Vorjahr wurde das Referat zum Thema Todesfall sowie zur Durchführung einer Leichenschau mit grossem Interesse verfolgt und von vielen Fragen begleitet. Zum Umgang mit psychiatrischen Notfällen auf Hausbesuch gab es neben theoretischen Grundlagen viele praktische Verhaltensempfehlungen, welche von den Teilnehmenden mit grossem Interesse aufgenommen wurden.

Ersatzabgaben 2025

Das Inkasso der Ersatzabgabe Notfalldienst für 2025 verlief wie in den Vorjahren zufriedenstellend; die Einnahmen aus Ersatzabgabe entsprechen auch in diesem Jahr den Auslagen für das Jahr 2025.

Insgesamt kann die NOKO Ende 2025 auf ein erfolgreiches Jahr zurückblicken. Das langfristige Ziel der AGZ ist eine tiefe Dienstbelastung bei gut ausgelasteten Diensten bei unverändert guter Versorgungsqualität. Diesem Ziel sind wir 2025 erneut einen Schritt nähergekommen: neben einem gynäkologischen telemedizinischen Abenddienst ist der auf 08:00 Uhr verschobene Dienststart für die Dienstärztinnen und Dienstärzte eine Entlastung, ohne das Versorgungsangebot für die Patientinnen und Patienten zu beeinträchtigen.

Neben sehr wenigen Reklamationen von Patientinnen oder Patienten gibt es diverse erfreuliche Rückmeldungen aus der Zürcher Bevölkerung; diese scheint mit der Dienstleistung unserer Dienstärztinnen und Dienstärzten sehr zufrieden zu sein und das medizinische Versorgungsangebot zu schätzen. 

Eine grosse Mehrheit der Ärzteschaft ist zufrieden mit der aktuellen Organisation des kantonalen ambulanten Notfalldienstes - es gibt kaum Beschwerden aus der dienstleistenden Ärzteschaft oder von den Ersatzabgabepflichtigen.

Schiedsstellen

Ombudsstelle

Die Ombudsstelle und das Sekretariat der Ombudsstelle hatten im Jahr 2026 mehr als 200 Beschwerden von Patientinnen und Patienten zu bearbeiten. Bei der Hälfte der Beschwerden war die Ombudsstelle aus inhaltlichen bzw. formellen Gründen unzuständig. Bei den anderen 100 Fällen wurde ein Schlichtungsverfahren eingeleitet. 67 davon wurden materiell erledigt bzw. abgeschlossen, sei es durch direkte Vermittlung zwischen Patientin bzw. Patient und Ärztin bzw. Arzt, sei es durch Gutheissung oder Abweisung der Beschwerde. In den übrigen Fällen war ein materieller Abschluss des Verfahrens nicht möglich, weil die Patienten bzw. der Patient das Verfahren nicht weiterverfolgte (Rückzug), weil eine detaillierte Begründung der Beschwerde fehlte und auch nicht nachgereicht wurde oder weil keine Entbindung vom Berufsgeheimnis vorgelegen hatte.

Verbandskommunikation

Newsletter

14 Mal haben die Mitglieder der AGZ  2025 einen Newsletter in Ihrer Mailbox vorgefunden, zusätzlich zu vielen Infoletter und Erinnerungen an Einladungen zu unseren diversen Kursen und Veranstaltungen. Die AGZ informiert in den Newsletter unter anderem über wichtige Verbandsaktivitäten, Aktivitäten der Gesundheitsdirektion oder anderer Behörden mit Auswirkungen auf die Berufsausübung und die Ärzteschaft betreffende gesundheitspolitische Entwicklungen. 

Zürcher Ärztezeitung

Die AGZ publiziert vier Mal jährlich die Zürcher Ärztezeitung. Die Erscheinungsdaten 2025 waren am 28. Februar, 11. Juli, 19. September und 12. Dezember. Mitglieder der AGZ finden die Ausgaben als PDF in der "CUG Mitglieder" im geschützten Bereich der AGZ-Website.

Seminare

Jedes Jahr erhielten AGZ-Mitglieder Unterstützung bei der Anwendung der Tarifstruktur TARMED. In einem jeweils zweistündigen Grundkurs und einem Kurs für Fortgeschrittene erlernten die teilnehmenden Ärztinnen und Ärzte die Anwendung von ambulanten ärztlichen Leistungen in Arztpraxen und Spitälern mit dem Einzelleistungstarif. Seit dem 1. Januar 2026 sind der TARDOC und die Ambulanten Pauschalen sowohl im KVG als auch im Bereich des UVG, MVG und IVG gesamtschweizerisch in Kraft getreten. Bereits 2025 haben wir unseren Mitgliedern in drei Webinar-Basiskursen die Anwendung der neuen Tarifstruktur TARDOC erklärt und Fragen erklärt. 

Ein Spezialkurs bietet zudem Einblicke in die Wirtschaftlichkeitsprüfungen und das Tarifcontrolling der Versicherer. Ein abschliessender Apéro lässt Zeit für Gespräche und weitere Fragen an den Kursleiter. 

Im Jahr 2025 bot die AGZ erneut Fortbildungen der Kursreihe "Führung - Motivation - Leistungsfähigkeit" an. Das vom SWIF als erweiterte Fortbildung für alle Fachärztinnen und Fachärzte anerkannte Programm ist modular aufgebaut. Am Basiskurs als Webinar nahmen im Jahr 2025 rund 50 Mitglieder teil, rund 20 von diesen vertieften ihr neu gewonnenes Wissen zusätzlich in einem von drei thematischen Seminaren.

LinkedIn

Die AGZ hat auch 2025 via LinkedIn kommuniziert. Wichtige Beschlüsse, Aufrufe zur Unterstützung von Umfragen oder auch Informationen über neue Projekte und AGZ-Anlässe wurden durch diesen Kommunikationskanal der AGZ-Community überbracht.

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Nordstrasse 15
CH-8006 Zürich

+41 (0)44 421 14 14

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