17. Zürcher Gesundheitstage 2025
Die 17. Zürcher Gesundheitstage der AGZ am 10. und 11. April 2025 auf dem Uetliberg waren ein voller Erfolg. Unter dem Motto «Das verschwiegene Wort: Der Nutzen der Gesundheitsversorgung» stand nicht die Kostenfrage im Mittelpunkt, sondern der gesellschaftliche und wirtschaftliche Wert einer guten Gesundheitsversorgung.
Hochkarätige Referierende aus dem In- und Ausland sowie zahlreiche Persönlichkeiten aus Politik und Gesundheitswesen nahmen teil. AGZ-Präsident Tobias Burkhardt betonte, dass die jährlichen Gesundheitsausgaben von 91 Milliarden Franken nicht nur als Kosten, sondern als Investition betrachtet werden sollten – mit dem Nutzen einer gesunden, leistungsfähigen Bevölkerung. Seine zentrale Botschaft: Statt «Nieder mit den Gesundheitskosten» sollte es heissen «Nieder mit den Krankheitskosten».
Internationale Expertinnen wie Margaret Kruk und Ellen Nolte zeigten auf, wie hochwertige Gesundheitssysteme die Gesundheit der Bevölkerung und die wirtschaftliche Entwicklung fördern. Weitere Beiträge beleuchteten den Nutzen neuer Medikamente, die Bedeutung einer effizienten Mittelverwendung und das Potenzial der primären Gesundheitsversorgung.
Am zweiten Tag standen die wirtschaftliche Bedeutung des Gesundheitssektors sowie die Messbarkeit von Gesundheitsergebnissen im Fokus. Beispiele aus Deutschland und Österreich zeigten, wie Gesundheitsleistungen zur Wertschöpfung beitragen und wie datenbasierte Reformen umgesetzt werden können.
Den Abschluss bildete eine Podiumsdiskussion mit führenden Vertreterinnen und Vertretern aus Politik, Wirtschaft und Gesundheitswesen. In seinem Fazit hob Burkhardt hervor, dass die Schweiz zwar ein teures, aber gleichzeitig eines der besten Gesundheitssysteme der Welt habe – mit einer gesunden Bevölkerung und hoher Lebenserwartung als Ergebnis.
Unterzeichnung «Letter of Intent»
Ende Mai 2025 wurde ein wichtiger Schritt für die zukünftige Tarifgestaltung im ambulanten Bereich gemacht: Tobias Burkhardt hat im Namen der kantonalen Ärztegesellschaften gemeinsam mit den Krankenversicherern eine Absichtserklärung (Letter of Intent, LOI) unterzeichnet. Ziel ist es, ein einheitliches und akzeptiertes Regelwerk zur Berechnung des Taxpunktwertes (TPW) zu entwickeln.
Im Zentrum des LOI steht die gemeinsame Erarbeitung von Grundlagen für die tarifliche Preisbildung innerhalb des Gesamtsystems aus TARDOC und ambulanten Pauschalen. Konkret geht es darum, festzulegen, welche betriebswirtschaftlichen Daten notwendig sind, damit die Versicherer diese anerkennen und als Basis für Die Verhandlung des TPW akzeptieren. Damit soll ein zentrales Problem der Vergangenheit gelöst werden: Bisherige Datengrundlagen – insbesondere aus der sogenannten RoKo-Studie – wurden von Versicherern und Behörden als nicht ausreichend repräsentativ eingestuft.
Die Folgen dieser Uneinigkeit waren spürbar. So wurde ein von der Zürcher Ärzteschaft geforderter höherer Taxpunktwert nicht anerkannt und stattdessen an spitalambulante Tarife angeglichen. Erst nach langen Verhandlungen einigten sich Ärzte und Versicherer auf einen einheitlichen TPW von 91 Rappen im Kanton Zürich – eine Lösung, die zumindest vorübergehend Rechtssicherheit schafft.
Der neue Ansatz setzt nun früher an: Bevor Daten erhoben werden, sollen sich alle Beteiligten darauf verständigen, welche Anforderungen diese erfüllen müssen. Ziel ist es, eine fundierte und breit akzeptierte Datengrundlage zu schaffen, die künftig auch Anpassungen des TPW ermöglicht. Grundlage dafür bildet das Krankenversicherungsgesetz (KVG), das eine betriebswirtschaftlich begründete Tarifgestaltung verlangt.
An dem Prozess beteiligt sind sechs Parteien: die Versichererorganisationen Tarifsuisse, HSK und CSS sowie die Leistungserbringer FMH, H+ und die kantonalen Ärztegesellschaften. Während die FMH als Dachorganisation fungiert, liegt die Tarifkompetenz weiterhin bei den Kantonen und Spitälern.
Der weitere Fahrplan sieht vor, innert drei Monaten konkrete Arbeitsstrukturen und Ziele festzulegen. In Arbeitsgruppen sollen die Details erarbeitet werden, wobei alle Entscheidungen einstimmig fallen müssen. Das erhöht zwar den Abstimmungsaufwand, soll aber die langfristige Stabilität sichern.
Die Herausforderungen bleiben gross: Es gilt, geeignete Datensätze zu definieren, eine ausreichende Beteiligung in allen Kantonen sicherzustellen und klare Kriterien für Effizienzvergleiche (Benchmarking) zu entwickeln. Gleichzeitig wächst der Druck: Ohne Einigung droht ein Eingreifen des Bundes, was das Ende der Tarifpartnerschaft und den Übergang zu staatlich festgelegten Tarifen bedeuten könnte.
Klar ist auch: Die bestehenden RoKo-Daten bleiben weiterhin wichtig. Sie bilden die Basis für künftige Erweiterungen und müssen weiterhin erhoben werden, um keine Informationslücken entstehen zu lassen.
Mit dem LOI haben Ärzte und Versicherer einen gemeinsamen Prozess gestartet – ob daraus tatsächlich ein tragfähiges und faires Tarifsystem entsteht, wird sich zeigen.
Ärztekammer beschliesst FMH-Institutsmitgliedschaft ab 2026
Arztpraxen in Form juristischer Personen (z. B. AG oder GmbH), die als Leistungserbringer gemäss Art. 35 Abs. 2 lit. n KVG zugelassen sind, können ab 2026 ebenfalls FMH-Mitglieder werden.
Standespolitische Notwendigkeit
Bisher war die FMH-Mitgliedschaft einzelnen ambulant tätigen Ärztinnen und Ärzten vorbehalten. Das führte zu zwei Problemen:
Erstens gibt es in ärztlichen Instituten viele angestellte Ärztinnen und Ärzte ohne persönliche Mitgliedschaft. Oft sehen sie keinen direkten Nutzen oder verlassen sich darauf, dass die Institution ihre Interessen vertritt. Dadurch entstehen «Trittbrettfahrer», die von Leistungen profitieren, ohne Mitglied zu sein.
Zweitens sind in Instituten die juristischen Personen – nicht die einzelnen Ärztinnen und Ärzte – die Leistungserbringer. Verpflichtungen wie die Teilnahme an Datenerhebungen können jedoch nur gegenüber Mitgliedern durchgesetzt werden.
Fehlende Daten als zentrales Problem
Die ungenügende Teilnahme an Datensammlungen und der Rollenden Kostenstudie (RoKo) erschwert seit Jahren erfolgreiche Tarifverhandlungen. Ohne solide Daten sind Verbesserungen bei TARMED/TARDOC und höhere Taxpunktwerte kaum erreichbar. Die unzureichende Vergütung bleibt eine zentrale Herausforderung für die ambulante Ärzteschaft.
Erfolgsmodell AGZ
Die AGZ hat bereits 2017 juristischen Personen die Mitgliedschaft ermöglicht und gleichzeitig die Datenlieferungspflicht erweitert. Ziel war eine bessere Datengrundlage für Tarifverhandlungen.
Dieses Modell zeigt Wirkung:
- In Nichtmitgliederinstituten bleibt der Anteil nicht organisierter Ärztinnen und Ärzte hoch (ca. 60%).
- In Mitgliederinstituten ist der Anteil deutlich gesunken (2025: 35%).
Zudem nimmt der Anteil der Institute zu, die der AGZ beitreten, wodurch auch die Zahl der verpflichteten Datenlieferanten wächst.
Deutlich höhere Beteiligung an RoKo
Die Beteiligungsquote an der RoKo ist stark gestiegen (von 11 % im Jahr 2013 auf rund 90 % zuletzt). Diese bessere Datengrundlage stärkt die Position der Ärzteschaft in Tarifverhandlungen.
FMH übernimmt das Modell der AGZ
Der Erfolg in Zürich hat die FMH überzeugt:
- Die Ärztekammer hat 2025 die Institutsmitgliedschaft beschlossen.
- Gleichzeitig wurde die Datenlieferungspflicht als Mitgliederpflicht in den Statuten verankert.
Damit wird schweizweit eine höhere Beteiligung an Datenerhebungen angestrebt.
Vorteile der Mitgliedschaft
Für Institute ergeben sich klare Vorteile:
- Zugang zu Dienstleistungen von AGZ und FMH
- Rechtsberatung, Seminare und Weiterbildungen
- Unterstützung bei Tarif- und Controllingfragen
- Günstigere Lösungen bei Ausgleichskassen
Zudem soll die kombinierte AGZ-/FMH-Mitgliedschaft kostenneutral bleiben.
Vernehmlassungen
Die AGZ gab im Jahr 2025 folgende Stellungnahmen im Rahmen nationaler und kantonaler Vernehmlassungsverfahren ab:
Nationale Vernehmlassungen:
- Änderung der Verordnung über die Krankenversicherung (Kosten- und Qualitätsziele)
- Heilmittelgesetz (Vorentwurf): Pharmazeutische Industrie und Medizin
Kantonale Vernehmlassungen:
- Gesundheitsgesetz: Totalrevision