Direkt zum Inhalt
Logo der Website
  • Mitglied werden
  • Kontakt
  • Für Ärztinnen und Ärzte
    • Praxistätigkeit
    • Dienstleistungen
    • Tarife & Daten
  • Notfalldienst
    • Notfalldienst und Organisation
    • Kontakt Geschäftsstelle
    • Notfalldienstkommission
    • Häufige Fragen
  • News und Events
    • Events & Kurse
    • News
    • Projekte
    • Jahresberichte
  • Medizinische Praxisassistenz
    • Berufsbild & Ausbildung
    • Lehrbetrieb werden
    • Zusammenarbeit Arzt / Ärztin & MPA
  • Patientinnen und Patienten
    • 0800 33 66 55 - Notfallnummer AERZTEFON
    • Patientenverfügung
    • Beschwerde
  • Über uns
    • Die AGZ
    • Vision / Mission
    • Vorstand
    • Generalsekretariat
    • Statuten & Standesordnung
    • Delegiertenversammlung
    • Mitglied werden
  • Anmelden
  • Mitglied werden
  • Kontakt
  • Suche
  1. Startseite
  2. Für Ärztinnen und Ärzte
  3. Tarife und Daten

Menu:

  • Übersicht
  • Ambulante Arzttarife
  • TARMED-Verträge
  • Ärzteeigene Datensammlung
Für Mitglieder:
  • Tarif-Browser
  • Taxpunktwert
  • Datenlieferung
  • WZW-Verfahren
  • Beratung Tariffragen
Anmelden
Mitglied werden

Ambulante Arzttarife

Ambulante ärztlichen Leistungen im Rahmen der obligatorischen Krankenversicherung (OKP) werden mit dem einheitlichen Arzttarif abgerechnet. Bis 2025 war dies der TARMED. Ab dem 1. Januar 2026 gelten der TARDOC und die Ambulanten Pauschalen. Sie lösen den TARMED ab. 

Überall in der Schweiz gelten die gleichen Taxpunkte. In den einzelnen Kantonen werden aber unterschiedliche Taxpunktwerte angewendet, die zwischen den kantonalen Ärztegesellschaften und den Versicherungen verhandelt werden.   

Die AGZ setzt sich dafür ein, dass die Tarife die medizinischen Bedingungen möglichst realitätsnah wiedergeben und eine betriebswirtschaftlich sachgerechte Vergütung der ambulanten Leistungen ermöglichen.

TARMED

Der TARMED (tarif médical) ist das Tarifwerk für die ambulanten ärztlichen Leistungen in Arztpraxen und im ambulanten Spitalbereich. Er umfasst mehr als 4600 Positionen, nahezu sämtliche ärztlichen und arztnahen Leistungen in der Arztpraxis und im ambulanten Spitalbereich. Jeder Leistungsposition ist eine bestimmte Anzahl an Taxpunkten zugewiesen. Wie viele Taxpunkte einer Position zugeordnet sind, hängt vom zeitlichen Aufwand, der Schwierigkeit und den Kosten für die erforderliche Infrastruktur der Leistung ab.

Seit seiner Einführung 2004 wurde der TARMED weder fortlaufend gepflegt noch grundlegend überarbeitet. Er widerspiegelt nicht mehr die medizinische und betriebswirtschaftliche Realität. Der TARMED beinhaltet Leistungspositionen, die heute nicht mehr relevant sind, andererseits fehlen Leistungspositionen für neue Verfahren und medizinisch-technische Möglichkeiten. Ausserdem ist die hausärztliche Tätigkeit nicht ausreichend abgebildet. Die Taxpunkte beruhen auf einem Kostenmodell aus den 1990er Jahren. Kostendaten für Personal und Infrastruktur sind nicht mehr aktuell, gewisse Eingriffe benötigen heute weniger Zeit als bei der Einführung des TARMED und werden entsprechend zu hoch vergütet, für andere Eingriffe gibt es zu wenig Geld. 

TARDOC und Ambulante Pauschalen

Ab dem 1. Januar 2026 wird der TARMED durch ein revidiertes Tarifsystem abgelöst. Die medizinischen Leistungen, die Struktur und die dahinterliegenden Kostenmodelle wurden einer Gesamtrevision unterzogen. Das neue Tarifsystem besteht aus dem Einzelleistungstarif TARDOC und neu auch aus Ambulanten Pauschalen.

Der TARDOC und die Ambulanten Pauschalen nehmen eine Neubewertung aller Leistungen vor und bilden den aktuellen Stand des ambulanten Leistungsspektrums ab. Der neue Tarif umfasst ca. 1’300 Positionen, aufgeteilt über mehrere Kapitel. 

Der TARDOC und die Ambulanten Pauschalen werden durch die von den Tarifpartnern gemeinsam gegründete nationale Tariforganisation OAAT AG stetig weiterentwickelt. Die OAAT wird TARDOC jährlich unter Einbezug der FMH auf der Grundlage eines langfristigen Tarifmonitorings verbessern und à jour halten. Sie hat ausserdem den Auftrag, den Anteil der Ambulanten Pauschalen im Leistungsspektrum stetig zu erhöhen.

Wie seinerzeit der TARMED soll der neue Tarif ebenfalls «kostenneutral» eingeführt werden. Das heisst der Wechsel vom TARMED zum TARDOC und den Ambulanten Pauschalen soll keine Kostensteigerung zur Folge haben. Zum einen darf die Einführung am 1. Januar 2026 keinen Kostensprung verursachen (statische Kostenneutralität). Zum anderen dürfen die Kosten während der dreijährigen Kostenneutralitätsphase jährlich nicht mehr als 1.5% steigen (dynamische Kostenneutralität). 

Die AGZ wird von der FMH laufend über die Entwicklungen im TARDOC Einführungsprojekt informiert, beobachtet diese und entscheidet im Rahmen der FMH-Gremien über wesentliche Schritte mit. Die AGZ koordiniert ausserdem eine nationale Arbeitsgruppe zur kantonalen Umsetzung der Einführung des TARDOC und der Ambulanten Pauschalen.

Mehr zu TARMED, Tarifstruktur und Revisionen, TARDOC: FMH / ambulante Tarife.

Taxpunktwert

Der TARMED respektive der TARDOC und die Ambulanten Pauschalen sind schweizweit einheitliche Tarifstrukturen. Überall in der Schweiz gelten die gleichen Taxpunkte. Trotzdem erhalten Ärztinnen und Ärzte im Kanton Zürich für die gleiche Leistung im Rahmen des KVG nicht die gleiche Vergütung wie zum Beispiel Ärztinnen und Ärzte im Kanton Genf. Das liegt an der kantonal unterschiedlichen Bewertung der Taxpunkte im KVG-Bereich – an den kantonalen Taxpunktwerten. 

Die Leistungspositionen und deren Taxpunkte werden auf nationaler Ebene, die Taxpunktwerte für KVG-Leistungen auf kantonaler Ebene verhandelt. Die Taxpunktwertverhandlungen im Kanton Zürich ist Aufgabe der AGZ.

Im Kanton Zürich ist der Taxpunktwert seit Einführung des TARMED von ursprünglich 97 Rappen im Jahr 2004 immer weiter bis auf 89 Rappen gesunken. Die Versicherungen haben weitere Senkungen verlangt. 2016 hat die AGZ 2016 beim Kanton beantragt, dass dieser den Taxpunktwertes auf einem höheren Niveau festlegt. 

2022 hat der Kanton einen Taxpunktwert von 91 Rappen beschlossen. Gegen diesen Beschluss haben die Versicherer Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht eingelegt. Da das Bundesverwaltungsgericht keinen Entscheid gefällt hat und die AGZ nicht mit Rechtsunsicherheit in das neue Tarifsystem starten wollte, hat die AGZ 2024 die Verhandlungen mit den Einkaufsgemeinschaften erneut aufgenommen und forciert. 

Ende 2024 hat die AGZ eine Taxpunktwerterhöhung auf 91 Rappen – rückwirkend gültig ab 1. Januar 2024 - bei den Versicherungen Helsana, Sanitas, KPT und CSS erreicht. Wenige Monate später ist auch die Einkaufsgemeinschaft tarifsuisse auf die Verhandlungen der AGZ eingestiegen und hat den Taxpunktwert mit Wirksamkeit ab 1. Januar 2025 auf 91 Rappen erhöht. 

Entwicklung Taxpunktwert Kanton ZH 2025 HSK CSS
Entwicklung Taxpunktwert Kanton ZH 2025 TS
  • Mail
  • Linkedin

Ärztegesellschaft
des Kantons Zürich
Nordstrasse 15
CH-8006 Zürich

+41 (0)44 421 14 14

info@agz-zh.ch

Medien

  • Jahresberichte
  • Medienkontakt

Quick Links

  • Notfalldienst
  • Recht & Beratung
  • Medizinische Praxisassistentin (MPA)
  • Tarife & Daten

© Copyright 2025 AGZ. Erstellt mit PRIMER - powered by Drupal

  • Impressum
  • Datenschutz