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Ambulante Arzttarife

Ambulante ärztliche Leistungen im Rahmen der obligatorischen Krankenversicherung (OKP) werden mit dem einheitlichen Arzttarif abgerechnet. Bis 31. Dezember 2025 war dies der TARMED. Seit dem 1. Januar 2026 gelten der TARDOC und die Ambulanten Pauschalen – sie lösen den TARMED ab.

Überall in der Schweiz gelten die gleichen Taxpunkte. In den einzelnen Kantonen werden aber unterschiedliche Taxpunktwerte angewendet, die zwischen den kantonalen Ärztegesellschaften und den Versicherungen verhandelt werden.   

Die AGZ setzt sich dafür ein, dass die Tarife die medizinischen Bedingungen möglichst realitätsnah wiedergeben und eine betriebswirtschaftlich sachgerechte Vergütung der ambulanten Leistungen ermöglichen.

Aktuell gültiger Taxpunktwert 91 Rappen

Für alle Versicherer im Kanton Zürich gilt ein Taxpunktwert von 91 Rappen für praxisambulante KVG-Leistungen.

Die AGZ hat sich mit allen drei Einkaufsgemeinschaften darauf geeinigt, den Taxpunktwert von 91 Rappen bei Inkrafttreten des TARDOC und der ambulanten Pauschalen am 1. Januar 2026 als Starttaxpunktwert zu übernehmen.

TARDOC und Ambulante Pauschalen

Seit 1. Januar 2026 sind der TARDOC und die Ambulanten Pauschalen das neue Gesamttarifsystem für die ambulanten ärztlichen Leistungen in Arztpraxen und im ambulanten Spitalbereich. Sie haben das alte Tarifwerk, den TARMED abgelöst. 

Für den TARDOC und die Ambulanten Pauschalen wurde eine Neubewertung aller Leistungen vorgenommen. Das neue Tarifsystem bildet den aktuellen Stand des ambulanten Leistungsspektrums ab. Der neue Tarif umfasst ca. 1’300 Positionen, aufgeteilt über mehrere Kapitel. 

Der TARDOC und die Ambulanten Pauschalen werden durch die von den Tarifpartnern gemeinsam gegründete nationale Tariforganisation OAAT AG stetig weiterentwickelt. Die OAAT wird TARDOC jährlich unter Einbezug der FMH auf der Grundlage eines langfristigen Tarifmonitorings verbessern und à jour halten. Sie hat ausserdem den Auftrag, den Anteil der Ambulanten Pauschalen im Leistungsspektrum stetig zu erhöhen.

Wie seinerzeit der TARMED wird der neue Tarif ebenfalls «kostenneutral» eingeführt. Zum einen durfte die Einführung am 1. Januar 2026 keinen Kostensprung verursachen (statische Kostenneutralität). Zum anderen dürfen die Kosten während der dreijährigen Kostenneutralitätsphase jährlich nicht mehr als 1.5% steigen (dynamische Kostenneutralität). 

Die AGZ wird von der FMH laufend über die Entwicklungen im TARDOC Einführungsprojekt informiert, beobachtet diese und entscheidet im Rahmen der FMH-Gremien über wesentliche Schritte mit. 

Mehr zu TARMED, Tarifstruktur und Revisionen, TARDOC: FMH / ambulante Tarife.

TARMED

Der TARMED (tarif médical) war das Tarifwerk für die ambulanten ärztlichen Leistungen in Arztpraxen und im ambulanten Spitalbereich. Er umfasste mehr als 4’600 Positionen, nahezu sämtliche ärztliche und arztnahe Leistungen in der Arztpraxis und im ambulanten Spitalbereich. Jeder Leistungsposition war eine bestimmte Anzahl an Taxpunkten zugewiesen. Wie viele Taxpunkte einer Position zugeordnet waren, hing vom zeitlichen Aufwand, der Schwierigkeit und den Kosten für die erforderliche Infrastruktur der Leistung ab.

Seit seiner Einführung 2004 wurde der TARMED weder fortlaufend gepflegt noch grundlegend überarbeitet. Er spiegelte nicht mehr die medizinische und betriebswirtschaftliche Realität wider. Der TARMED beinhaltete Leistungspositionen, die heute nicht mehr relevant sind, andererseits fehlten Leistungspositionen für neue Verfahren und medizinisch-technische Möglichkeiten. Ausserdem war die hausärztliche Tätigkeit nicht ausreichend abgebildet. Die Taxpunkte beruhten auf einem Kostenmodell aus den 1990er Jahren. Kostendaten für Personal und Infrastruktur waren nicht mehr aktuell, gewisse Eingriffe benötigen heute weniger Zeit als bei der Einführung des TARMED und wurden zu hoch vergütet, für andere Eingriffe gab es zu wenig Geld.

 

Taxpunktwert

Der TARDOC und die Ambulanten Pauschalen sind schweizweit einheitliche Tarifstrukturen. Überall in der Schweiz gelten die gleichen Taxpunkte.  Trotzdem erhalten Ärztinnen und Ärzte im Kanton Zürich für die gleiche Leistung im Rahmen des KVG nicht die gleiche Vergütung wie zum Beispiel Ärztinnen und Ärzte im Kanton Genf. Das liegt an der kantonal unterschiedlichen Bewertung der Taxpunkte im KVG-Bereich – an den kantonalen Taxpunktwerten. 

Die Leistungspositionen und deren Taxpunkte werden auf nationaler Ebene, die Taxpunktwerte für KVG-Leistungen auf kantonaler Ebene verhandelt. Die Taxpunktwertverhandlungen im Kanton Zürich ist Aufgabe der AGZ.

Im Kanton Zürich ist der Taxpunktwert seit Einführung des alten Tarifwerks, des TARMED von ursprünglich 97 Rappen im Jahr 2004 immer weiter bis auf 89 Rappen gesunken. Die Versicherungen haben weitere Senkungen verlangt. 2016 hat die AGZ 2016 beim Kanton beantragt, dass dieser den Taxpunktwertes auf einem höheren Niveau festlegt. 

2022 hat der Kanton einen Taxpunktwert von 91 Rappen beschlossen. Gegen diesen Beschluss haben die Versicherer Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht eingelegt. Da das Bundesverwaltungsgericht keinen Entscheid gefällt hat und die AGZ nicht mit Rechtsunsicherheit in das neue Tarifsystem starten wollte, hat die AGZ 2024 die Verhandlungen mit den Einkaufsgemeinschaften erneut aufgenommen und forciert. 

Ende 2024 hat die AGZ eine Taxpunktwerterhöhung auf 91 Rappen – rückwirkend gültig ab 1. Januar 2024 - bei den Versicherungen Helsana, Sanitas, KPT und CSS erreicht. Wenige Monate später ist auch die Einkaufsgemeinschaft tarifsuisse auf die Verhandlungen der AGZ eingestiegen und hat den Taxpunktwert mit Wirksamkeit ab 1. Januar 2025 auf 91 Rappen erhöht. 

Seit 1. Januar 2026 gilt für Leistungserbringer im praxisambulanten Bereich im Kanton Zürich unter dem neuen Gesamttarifsystem TARDOC und Ambulante Pauschalen bei allen Versicherungen eine Taxpunktwert von 91 Rappen. Dies hat die AGZ mit allen drei Einkaufsgemeinschaften - HSK (Helsana, Sanitas und KPT), CSS und santéservices (früher tarifsuisse, die für alle übrigen Versicherungen verhandelt) vereinbart. 

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