Repräsentative, eigene Daten der Ärzteschaft haben für die standespolitische Arbeit der Ärzteorganisationen auf nationaler und kantonaler Ebene eine enorme Bedeutung. Sie helfen, Argumente datenbasiert zu belegen, zum Beispiel bei Stellungnahmen oder bei Methoden der Versicherer zur Wirtschaftlichkeitsprüfung von Ärztinnen und Ärzten. Sie dienen zur Bestimmung der TARMED-, respektive TARDOC-Taxpunkte und sind Grundlage bei Verhandlungen der Taxpunktwerte. Dank der Datensammlungen können Forderungen der Tarifpartner, Vorstösse des Gesetzgebers oder Parolen der Medien überprüft und ggf. entkräftet werden.
Die Sammlung der ärzteeigenen Daten ist eine Gemeinschaftsaufgabe. Für repräsentative Daten ist es zentral, dass sich alle Ärztinnen und Ärzte an der Sammlung der Daten beteiligen. Die Lieferung der Daten ist für jeden einzelnen Datenlieferanten mit Aufwand verbunden. Der Nutzen dagegen ist für den Einzelnen nicht immer ersichtlich. Er kommt in vielen Fällen der Ärzteschaft als Ganzes zugute. Aufgabe der AGZ ist es daher dafür zu sorgen, dass so viele Ärztinnen und Ärzte und so viele ambulante ärztliche Institutionen wie möglich ihre Daten liefern. Aus diesem Grund hat die AGZ die Datenlieferungspflicht in ihren Statuten verankert. Konkret gilt die Datenlieferungspflicht für die zwei grossen ärzteeigenen Datensammlungen:
- NaKo: Ärzteeigene Sammlung der Abrechnungsdaten
RoKo: Rollende Kostenstudie
Bei der ärzteeigenen Sammlung der Abrechnungsdaten (NaKo) handelt es sich um eine nationale Sammlung der Abrechnungsdaten aller in ambulanten Praxen und Instituten erbrachten Leistungen. Die Sammlung wird von der Newindex AG organisiert. Die Datenlieferungspflicht ist in den Statuten der AGZ festgeschrieben. Sie gilt für alle AGZ-Mitglieder, die selbständig ärztlich tätig sind und KVG-pflichtige Leistungen abrechnen.
Für die Lieferung stehen den Ärztinnen und Ärzten sowie Institutionen TrustCenter zur Verfügung, welche die Rechnungsdaten automatisch laufend an die nationale Datensammlung übermitteln. Alternativ können die Leistungserbringer Ihre Daten auch selbst bei der sogenannten Zentralen Datensammelstelle hochladen. Datenlieferungspflichtige Mitglieder, die keine Daten liefern, müssen eine Ersatzabgabe zahlen.
Die ärzteeigene Sammlung der Abrechnungsdaten ist besonders wichtig. Rechnungsdaten wandern ansonsten ausschliesslich an die Krankenversicherer, werden von deren Verbänden zusammengeführt, gesammelt, ausgewertet und (in der Regel) gegen die Leistungserbringer verwendet. Ohne ärzteeigene Daten stünde der Ärzteschaft kein Instrument zur Validierung oder Anfechtung zur Verfügung.
Bei der rollenden Kostenstudie handelt es sich um eine Erhebung der Aufwands- und Ertragsdaten von Arztpraxen, Daten zum Leistungsumfang (Wochenarbeitszeit, Anzahl Patientenkontakte) sowie Daten über die Praxisinfrastruktur (Grösse und Art der Praxisräumlichkeiten). Die RoKo-Pflicht ist in den Statuten der AGZ festgeschrieben. Sie gilt für alle AGZ-Mitglieder, die selbständig ärztlich tätig sind und KVG-pflichtige Leistungen abrechnen.
Die Erhebung findet einmal jährlich statt; erhoben werden jeweils die Daten des Vorjahres. Der RoKo-Fragebogen wird von der Ärztekasse entwickelt und weiterentwickelt. Die Erhebung wird von der AGZ organisiert, das heisst die AGZ definiert die Erhebungsteilnehmer, die Logins für die Online-Teilnahme, überprüft die Teilnahme und versendet Erinnerungen der Eingabe-Deadline. Die erhobenen anonymisierten Daten gelangen zur Ärztekasse und werden dort in einer nationalen RoKo-Datenbank zusammengeführt. Die AGZ hat keinen Zugriff auf die Einzeldaten.
Die Ärztekasse stellt der AGZ bei Bedarf aggregierte RoKo-Daten bzw. Analysen zur Verfügung. Die RoKo-Daten werden insbesondere für die Berechnung des Taxpunktwertes benötigt und sind für die AGZ im Rahmen des Taxpunktwertverfahrens zentral.
Die MAS-Erhebung der Strukturdaten in Arztpraxen und ambulanten Zentren des Bundesamts für Statistik BFS wird zu statistischen und aufsichtsrechtlichen Zwecken durchgeführt. Die Teilnahme an der jährlichen Studie ist für alle Arztpraxen und ambulanten Zentren in der Schweiz obligatorisch.