Das seit dem 1. Januar 2012 geltende Spitalplanungs- und –Finanzierungsgesetz SPFG sieht im §21 die Schaffung einer Beschwerdestelle vor. An diese Stelle können sich die Zürcher Patientinnen und Patienten wenden, wenn ihnen die Aufnahme in ein Listenspital verwehrt wird. Spitäler, die über einen kantonalen Leistungsauftrag und damit über einen Platz auf den Zürcher Spitallisten verfügen, sind verpflichtet, alle Patientinnen und Patienten aufzunehmen – unabhängig davon, ob sie lediglich grundversichert oder auch zusatzversichert sind.
Die AGZ führt diese Beschwerdestelle im Auftrag der Gesundheitsdirektion des Kantons Zürich.
Was tut die Beschwerdestelle
Die Beschwerdestelle nimmt im Rahmen einer Vorprüfung Beschwerden von Patientinnen und Patienten, von deren Angehörigen, von Patientenstellen, von anderen Listenspitälern und weiteren natürlichen oder juristischen Personen wegen einer Nicht-Aufnahme in ein Listenspital entgegen. Ergibt die Abklärung, dass die Beschwerde gerechtfertigt ist, geht sie zur Weiterbehandlung an die aufsichtsrechtlich zuständige Gesundheitsdirektion. Das Verfahren ist für die Beschwerdeführer kostenlos.
Kontaktangaben
Wenn Sie eine Beschwerde erheben möchten, dann richten Sie diese bitte an folgende Adresse:
Beschwerdestelle SPFG
AerzteGesellschaft des Kantons Zürich AGZ
Nordstrasse 15
8006 Zürich
Tel. 044 421 14 14
eMail: info@agz-zh.ch
Nachfolgend finden Sie ein Merkblatt zur Beschwerdestelle