Medizinische Behandlungen können anders verlaufen, als es sich die Patientin oder der Patient erhofft hat. Patientinnen und Patienten, die vermuten, sie hätten infolge eines ärztlichen Fehlers oder eines Organisationsverschuldens einen gesundheitlichen Schaden erlitten, können sich an die FMH-Gutachterstelle wenden. Diese wird unter Einhaltung ihres Reglements eine aussergerichtliche Begutachtung organisieren.