Spitäler, die über einen kantonalen Leistungsauftrag verfügen, sind verpflichtet, für Zürcher Patientinnen und Patienten die Aufnahmebereitschaft zu gewährleisten, unabhängig davon, ob diese lediglich über eine Grundversicherung oder auch über eine Zusatzversicherung verfügen.
Das geltende Spitalplanungs- und Finanzierungsgesetz SPFG sieht in § 21 eine Beschwerdestelle vor. Zürcher Patientinnen und Patienten wenden sich dann an die Stelle, wenn ihnen die Aufnahme in ein Listenspital verwehrt wird.
Die AGZ führt die Beschwerdestelle im Auftrag der Gesundheitsdirektion des Kantons Zürich.
Falls die Beschwerdestelle SPFG Ihr Anliegen behandeln soll, wenden Sie sich bitte schriftlich an uns. Das Verfahren ist für die Beschwerdeführer kostenlos.
Beschwerdestelle SPFG
AGZ AERZTEGESELLSCHAFT DES KANTONS ZUERICH
Nordstrasse 15
8006 Zürich