Gesellschaft

Die AGZ versteht sich als

  • Selbständiger Berufsverband der diplomierten Ärzte und Ärztinnen, die im Kanton Zürich niedergelassen und/oder berufstätig sind
  • Verband der anerkannten ärztlichen Fachgesellschaften und ärztlichen Berufsverbände im Kanton Zürich
  • Vertreterin der Zürcher Ärzteschaft gegenüber der Bevölkerung, den Behörden und den anderen Institutionen
  • Die AGZ ist kantonale Mitgliedgesellschaft der Verbindung der Schweizer Ärzte (nachfolgend FMH genannt) und verpflichtet sich auf deren Statuten und Standesordnung und die darauf beruhenden allgemeinverbindlichen Beschlüsse

Statuten AGZ
Von der Generalversammlung vom 20. Juni 1996 genehmigt, revidiert an den Delegiertenversammlungen vom 12.03.1998, 29.03.1999, 21.06.1999, 31.10.2002, 02.02.2004, 29.01.2007, 30.01.2012, 03.02.2014, 02.06.2014, 06.06.2016, 12.06. 2017,  25.09.2017, 05.11.2018, 25.08.2020, 16.11.2020, 08.11.2021, 31.01.2022, 30.01.2023, 06.11.2023 und 29. Januar 2024.

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Standesordung AGZ
Inkraftsetzung 20. November 1979
Das Wohl des Kranken war zu allen Zeiten oberstes Ziel ärztlichen Handelns. Im Bewusstsein, dass dieses Ziel dem steten gesellschaftlichen Wandel und den veränderten Möglichkeiten der Heilkunst unterworfen, aber auch davon abhängig ist, dass der Arzt durch ehrenhaftes Verhalten und Anstand gegenüber seinen Kollegen das Vertrauen des Patienten erwerbe, erlässt die Gesellschaft der Aerzte des Kantons Zürich die vorliegende Standesordnung. Sie ist verbindlich für alle ihre Mitglieder. Verstösse beurteilt der Ehrenrat gemäss den statutarischen Bestimmungen

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Aufgaben der AGZ
Die Aufgaben der AGZ sind in Ressort aufgeteilt und den entsprechenden Personen im Vorstand zugeteilt. Details entnehmen Sie bitte dem untenstehenden PDF-File

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