Direkt zum Inhalt
Logo der Website
  • Mitglied werden
  • Kontakt
  • Für Ärztinnen und Ärzte
    • Praxistätigkeit
    • Dienstleistungen
    • Tarife & Daten
  • Notfalldienst
    • Notfalldienst und Organisation
    • Kontakt Geschäftsstelle
    • Notfalldienstkommission
    • Häufige Fragen
  • News und Events
    • Events & Kurse
    • News
    • Projekte
    • Jahresberichte
  • Medizinische Praxisassistenz
    • Berufsbild & Ausbildung
    • Lehrbetrieb werden
    • Zusammenarbeit Arzt / Ärztin & MPA
  • Patientinnen und Patienten
    • 0800 33 66 55 - Notfallnummer AERZTEFON
    • Patientenverfügung
    • Beschwerde
  • Über uns
    • Die AGZ
    • Vision / Mission
    • Vorstand
    • Generalsekretariat
    • Statuten & Standesordnung
    • Delegiertenversammlung
    • Mitglied werden
  • Anmelden
  • Mitglied werden
  • Kontakt
  • Suche
  1. Startseite
  2. Für Ärztinnen und Ärzte
  3. Tarife und Daten

Menu:

  • Übersicht
  • Ambulante Arzttarife
  • Verträge TARDOC und Ambulante Pauschalen
  • Ärzteeigene Datensammlung
Für Mitglieder:
  • Tarif-Browser
  • Taxpunktwert
  • Datenlieferung
  • WZW-Verfahren
  • Beratung Tariffragen
  • TARDOC-Kurse
Anmelden
Mitglied werden

Verträge TARDOC und Ambulante Pauschalen

Seit dem 1. Januar 2026 sind der TARDOC und die Ambulanten Pauschalen sowohl im KVG als auch im Bereich des UVG, MVG und IVG gesamtschweizerisch in Kraft getreten. Für beide Bereiche gibt es entsprechende Verträge. Der TARMED wurde abgelöst; die bisherigen TARMED-Verträge im KVG-Bereich gelten nicht mehr. 

Im Bereich des KVG (Bundesgesetz über die Krankenversicherung) gibt es zum einen den nationalen Tarifstrukturvertrag TARDOC und Ambulante Pauschalen zwischen der FMH, H+ und den Krankenversicherer-Verbänden santésuisse und curafutura sowie zum anderen kantonale Tarifverträge zwischen den kantonalen Ärztegesellschaften und den Einkaufsgemeinschaften der Krankenversicherer.

In den Bereichen UVG (Bundesgesetz über die Unfallversicherung), MVG (Militärversicherungsgesetz) und IVG (Invalidenversicherungsgesetz) gibt es nur einen nationalen Tarifvertrag TARDOC und Ambulante Pauschalen UVG, MVG, IVG zwischen der FMH und der Medizinaltarif-Kommission UVG (MTK), dem Bundesamt für Militärversicherung (BAMV) sowie der Invalidenversicherung, vertreten durch das Bundesamt für Sozialversicherung (BSV).

Nationaler Tarifstrukturvertrag TARDOC und Ambulante Pauschalen KVG

Nationaler Tarifstrukturvertrag TARDOC und Ambulante Pauschalen (KVG): Die Einführung und Anwendung des gesamtschweizerisch vereinbarten Tarifsystems haben die FMH, H+ und die Krankenversicherer-Verbände (santésuisse, curafutura) im Tarifstrukturvertrag TARDOC und Ambulante Pauschalen geregelt. Er legt insbesondere die Taxpunkte für die Leistungen, sowie die Abwicklung der Leistungen fest, welche die Krankenversicherer in der obligatorischen Krankenversicherung KVG an die Ärzte zu vergüten haben.

Tarifstrukturvertrag TARDOC und Ambulante Pauschalen (KVG) und Anhänge

Kantonale Tarifverträge TARDOC und Ambulante Pauschalen (Kanton Zürich)

Kantonale Tarifverträge (KVG): Die kantonalen Tarifverträge TARDOC und Ambulante Pauschalen ersetzten die bisherigen Anschlussverträge TARMED und regeln insbesondere den zwischen der kantonalen Ärztegesellschaften und den Einkaufsgemeinschaften vereinbarten Preis (kantonaler Taxpunktwert) für die Abrechnung im Kanton Zürich. 

HINWEIS: Die kantonalen Tarifverträge sind derzeit noch nicht fertiggestellt; sie müssen noch von den Vertragsparteien unterzeichnet und von der Gesundheitsdirektion genehmigt werden. Der zwischen der AGZ und den Einkaufsgemeinschaften vereinbarte Taxpunktwert gilt trotzdem. Zürcher Leistungserbringer können ambulante Leistungen gegenüber allen Versicherungen mit dem Taxpunktwert von 91 Rappen abrechnen.

 

Einkaufsgemeinschaft santéservices (früher tarifsuisse)

Kantonaler Tarifvertrag TARDOC und Ambulante Pauschalen AGZ - santéservices (noch nicht unterzeichnet/genehmigt).

Einkaufsgemeinschaft HSK

Kantonaler Tarifvertrag TARDOC und Ambulante Pauschalen AGZ - HSK (noch nicht unterzeichnet/genehmigt).

CSS

Kantonaler Tarifvertrag TARDOC und Ambulante Pauschalen AGZ - CSS (noch nicht unterzeichnet/genehmigt).

Nationaler Tarifvertrag TARDOC und Ambulante Pauschalen UVG, MVG, IVG

Der TARDOC und die Ambulante Pauschalen kommen auch im Bereich der Unfall-, Militär- und Invalidenversicherung zur Anwendung. Der Tarifvertrag TARDOC und Ambulante Pauschalen UVG, MVG, IVG regelt das vertragliche Verhältnis zwischen der FMH und der Medizinaltarifkommission (MTK). Im Bereich der Unfall-, Militär- und Invalidenversicherung gibt es einen einheitlichen Taxpunktwert; dieser ist ebenfalls im Tarifvertrag TARDOC und Ambulante Pauschalen UVG, MVG, IVG geregelt; er beträgt schweizweit 92 Rappen. Daher gibt es keine kantonalen Anschlussverträge, sondern nur einen gesamtschweizerischen Tarifvertrag.

Tarifvertrag TARDOC und Ambulante Pauschalen UVG/MVG/IVG und Anhänge

Beitritt zu den Verträgen TARDOC und Ambulante Pauschalen

Leistungserbringer, die ambulante Leistungen zu Lasten der Sozialversicherungen abrechnen wollen, müssen den entsprechenden Verträgen beitreten. Für den KVG-Bereich ist der Beitritt zum nationalen Tarifstrukturvertrag TARDOC und Ambulante Pauschalen KVG sowie zu den kantonalen Tarifverträgen erforderlich. Für den Bereich UVG, MVG, IVG ist der Beitritt zum nationalen Tarifvertrag TARDOC und Ambulante Pauschalen UVG, MVG, IVG erforderlich. Alle Vertragsbeitritte erfolgen über myFMH. 

HINWEIS: 

Aktuell sind nur die Vertragsbeitritte zu den beiden Tarifstrukturverträgen möglich. Die kantonalen Tarifverträge sind derzeit noch nicht fertiggestellt; sie müssen noch von den Vertragsparteien unterzeichnet und von der Gesundheitsdirektion genehmigt werden. Sobald sie unterzeichnet und von der Gesundheitsdirektion genehmigt sind, wird die AGZ Sie aktiv zum Beitritt auf der Plattform myFMH einladen. 

Die Gesundheitsdirektion des Kantons Zürich hat den Taxpunktwert in der Höhe der zwischen der AGZ und Einkaufsgemeinschaften vereinbarten 91 Rappen provisorisch festgesetzt, bis der kantonale Tarifvertrag genehmigt ist. Mit Ihrem Beitritt zum nationalen Tarifstrukturvertrag und der provisorischen Festsetzung des Taxpunktwerts durch die Gesundheitsdirektion ist für eine Übergangszeit gesichert, dass zugelassene Leistungserbringer ab dem 1. Januar 2026 Leistungen im Kanton Zürich abrechnen können. 

Vertragsbeitritt (myFMH)

  • Mail
  • Linkedin

Ärztegesellschaft
des Kantons Zürich
Nordstrasse 15
CH-8006 Zürich

+41 (0)44 421 14 14

info@agz-zh.ch

Medien

  • Jahresberichte
  • Medienkontakt

Quick Links

  • Notfalldienst
  • Recht & Beratung
  • Medizinische Praxisassistentin (MPA)
  • Tarife & Daten

© Copyright 2025 AGZ. Erstellt mit PRIMER - powered by Drupal

  • Impressum
  • Datenschutz