Hier Text: Seit 1. Januar 2022 ist die Gesundheitsdirektion des Kantons Zürich zuständig für die Erteilung der Zulassung als Leistungserbringer zulasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung OKP. Ärztinnen und Ärzte, welche nach dem 1. Januar 2022 erstmalig (keine Verlängerung) eine Berufsausübungsbewilligung bzw. eine Bewilligung zur fachlich eigenverantwortlichen Tätigkeit von der Gesundheitsdirektion des Kantons Zürich erhalten haben, sind mit dieser Bewilligung nicht automatisch als Leistungserbringer zulasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung OKP zugelassen. Wer tatsächlich selbstständig in eigenem Namen und über eine eigene ZSR-Nummer abrechnen möchte, muss zusätzlich zur Berufsausübungsbewilligung bzw. zur Bewilligung zur fachlich eigenverantwortlichen Tätigkeit bei der Gesundheitsdirektion des Kantons Zürich eine Zulassung als Leistungserbringer beantragen. Das entsprechende Gesuchsformular Zulassung Arzt / Ärztin kann auf der Homepage der Gesundheitsdirektion des Kantons Zürich heruntergeladen werden.