Rollende Kostenstudie RoKo

Die AGZ braucht Ihre RoKo-Daten für die laufenden TPW-Verhandlungen.

Erhöhen Sie die Chancen der AGZ, für alle Zürcher Ärzte einen höheren Taxpunktwert zu erkämpfen, indem Sie Ihre Roko-Daten über das RoKo-Portal der Ärztekasse erfassen. Es ist sehr sinnvoll, hier auch noch nicht gelieferte Daten für die vergangenen fünf Jahre, oder so lange es Ihnen rückwirkend möglich ist, einzugeben. Ihre persönlichen Logindaten finden Sie in den per Post zugestellten persönlichen Unterlagen.

Die Anleitung der AGZ hilft Ihnen beim Ausfüllen. Auf der Website der Ärztekasse finden Sie zudem weitere Informationen zur RoKo.

Hotline der Ärztekasse: Tel. 044 436 17 25
Bei Fragen rund um die RoKo helfen Ihnen die Mitarbeitenden der Hotline gerne weiter.

Die folgenden Antworten auf häufig gestellte Fragen können Sie auch als PDF herunterladen.

Damit wir im Festsetzungsverfahren des Taxpunktwertes unseren Antrag mit einer validen Datenbasis begründen können, hat die Delegiertenversammlung im Jahr 2017 auf Grundlage der Statuten der AGZ beschlossen, dass alle freipraktizierenden Mitglieder an der RoKo teilnehmen müssen.

Es müssen alle freipraktizierenden Mitglieder teilnehmen.

In Einzelfällen gibt es freipraktizierende Mitglieder der AGZ, welche nicht die Möglichkeit haben, "eigene Zahlen" anzugeben. Sei das, weil die betreffenden Mitglieder nicht über die eigene ZSR-Nummer abrechnen, oder weil sie keine oder wenige KVG-Leistungen abrechnen. Betroffene Mitglieder können aufgrund eines begründeten Antrags von der Datenlieferungspflicht befreit werden. Das begründete und schriftliche Gesuch oder Mail um Befreiung ist unter Angabe des KVG-Umsatzes an das Generalsekretariat der AGZ zu richten.

Den Fragebogen erhalten Sie mit eingeschriebener Post im Oktober.

Die Login Daten finden Sie auf dem ersten Blatt des RoKo-Fragebogens, welcher Ihnen im Oktober per eingeschriebener Post zugestellt wird. Das Login und das Passwort ist jedes Jahr identisch.

Für den Datenimport von der RoKo bei der MAS Studie müssen Sie diese Login Daten eingeben. Wir empfehlen Ihnen deshalb sich eine Kopie des Deckblatts zu erstellen.

Die Frist für die Erfassung der RoKo-Daten ist jeweils der 28./29. Februar.

Sie können die Zugangsdaten über die AGZ nochmals anfordern. Da wir diese mit einer Geheimnummer bei der Ärztekasse schriftlich bestellen müssen, dauert diese Nachbestellung 3-5 Tage.

Auf jeden Fall! Wir empfehlen Ihnen aus verschiedenen Gründen die online-Eingabe (eRoKo):

  1. In der eRoko haben Sie jederzeit die Möglichkeit, die erfassten Daten zu speichern und zu einem späteren Zeitpunkt zu vervollständigen oder zu korrigieren.
  2. In der eRoko wird Ihnen angezeigt, wenn Sie die Mindestangaben vollständig ausgefüllt haben.
  3. 24 Stunden nach der online-Eingabe können Sie bei der AGZ nachfragen, ob Ihre Eingabe korrekt ist. Wir haben keine Einsicht in Ihre Daten, sondern sehen lediglich, ob Sie RoKo vollständig und korrekt ausgefüllt haben oder nicht.
  4. In der eRoko werden die einmal erfassten „Stammdaten“ automatisch für die anderen Jahre übernommen und Sie sehen Ihre Angaben der letzten Jahre jederzeit zum Vergleich.
  5. In der eRoko können Sie Ihren Unternehmensschlüssel des BFS hinterlegen und damit Ihre RoKo-Daten in die MAS Erhebung des BFS importieren. Wenn Sie den Unternehmensschlüssel einmal in Ihrer eRoKo hinterlegt haben, bleibt er erhalten.

MAS ist die Erhebung „Strukturdaten Arztpraxen und ambulante Zentren“ des Bundesamtes für Statistik (BfS) und wird ebenfalls jedes Jahr durchgeführt mit Eingabefrist Ende Februar. Bei MAS werden vom BFS zum Teil deckungsgleiche Informationen zu RoKo erhoben. Die MAS Erhebung ist für alle Arztpraxen und ambulanten Zentren in der Schweiz obligatorisch.

Wenn Sie RoKo ausgefüllt haben, können Sie Ihre RoKo-Daten einfach in MAS importieren. Dafür müssen Sie lediglich den Unternehmensschlüssel, der mit den Schreiben des BFS zur MAS-Erhebung mitgeliefert wird, in der eRoKo hinterlegen und anschliessend im eFragebogen MAS unter Finanzen auf den Knopf «Importieren» klicken. Wenn Sie den Unternehmensschlüssel einmal in Ihrer eRoKo hinterlegt haben, bleibt er erhalten.

Dann erhalten Sie von der AGZ eine Rechnung über die Ersatzabgabe in Höhe von CHF 1‘000.--.

In Ausnahmefällen können Sie die Daten nachliefern. Dies sollte umgehend und wenn möglich online erfolgen, damit die AGZ die Nachlieferung der Daten unmittelbar nachvollziehen kann. Wichtig ist daher, dass Sie die AGZ informieren, sobald Sie die Daten nachträglich eingegeben haben.

Dann erhalten Sie nach 30 Tagen eine Zahlungserinnerung, mit der Bitte um Bezahlung „per sofort“. Sollte dieser Betrag innert kurzer Frist nicht bei uns eintreffen, erhalten Sie eine 2. Mahnung.

Kurz darauf wird eine 3. Mahnung (eingeschrieben) versandt, zusammen mit einem Begleitbrief, der darauf hinweist, dass bei Nichtbezahlung die Einleitung des Ausschlussverfahrens geprüft wird.

Die Statuten der AGZ sehen gemäss Artikel 19 Ziffer 3 vor, dass der Vorstand der AGZ diejenigen Mitglieder, welche die geschuldeten Mitgliederbeiträge trotz dreimaliger schriftlicher Mahnung nicht bezahlt haben, aus der AGZ ausschliessen kann. Der Ausschluss aus der AGZ zieht gemäss Artikel 9, der Statuten der FMH, automatisch auch den Ausschluss aus der FMH nach sich.

RoKo-Datenlieferungspflicht und -Ersatzabgabe, Befreiungsmöglichkeit, Verwendungszweck der RoKo-Daten:
AGZ AERZTEGESELLSCHAFT DES KANTONS ZUERICH, Andrea Zimmermann, Tel. 044 421 14 14, andrea.zimmermann@agz-zh.ch

Erfassung der RoKo-Daten, RoKo-Fragebogen, eRoKo: Ärztekasse, RoKo-Hotline 044 436 17 25, rokoadmin@aerztekasse.ch

MAS-Erhebung: Bundesamt für Statistik BFS, Hotline MAS 058 463 60 11