Datenlieferung

Repräsentative, eigene Daten der Ärzteschaft haben eine enorme standespolitische Bedeutung, vor allem in Zusammenhang mit Steuerungsverhandlungen des Taxpunktwertes, mit datenbasierten Stellungnahmen zu verschiedensten gesundheitspolitischen Initiativen und auch bei der Revision von Tarifstrukturen. Die Datenlieferungspflicht ist deshalb in den Statuten der AGZ verbindlich für alle freipraktizierenden Mitglieder verankert.

Sie kann grundsätzlich in drei Formen erfüllt werden:

  1. Lieferung der Praxisdaten an eines der drei Zürcher TrustCenter (TC): Diese Form der Datenlieferung bietet den grössten Nutzen – für die AGZ und für das einzelne Mitglied. Die Vorteile können Sie mit dem unten verlinkten Artikel „Gründe für einen TC-Betritt“ nachlesen.

  2. Lieferung der Daten an die Datensammelstelle der NewIndex AG (zentrale Datenlieferung):
    Als alternative Möglichkeit der Datenlieferung wurde die Möglichkeit geschaffen, die Daten zentral im XML-Format an eine bei der NewIndex AG eingerichtete Datensammelstelle zu liefern. Die Dienstleistungen eines TrustCenters stehen dabei nicht zur Verfügung. Informationen zur Umsetzung der zentralen Datenlieferung sind unten in der „Benutzungsanleitung zentrale Datenlieferung“ verlinkt.

  3. Bezahlung einer Ersatzabgabe, wenn keine Daten geliefert werden.

Informationen zur Datenlieferung: