Die ordentlichen Delegiertenversammlungen der AGZ fanden am 30.1.2023, 12.6.2023 und 6.11.2023 statt. Die von den Delegierten beratenen und beschlossenen Geschäfte betrafen statutarische Aufgaben wie Genehmigung des Budgets und Aktionsplans des Vorstands, Abnahme des Geschäftsberichts des Vorstands und Beschlussfassung der Jahresrechnung des Vorjahres, Festsetzung der Mitgliederbeiträge und Beschlussfassung von Statutenänderungen.
Im Jahr 2023 wurden folgende Statutenbestimmungen revidiert:
Art 18: Formelle Integration der Beiträge zum Zweck der Sicherstellung der Datenparität und der Datengrundlagen für Taxpunktwertverhandlungen (Ersatzabgaben Datenlieferung) in den Grundbeitrag des AGZ-Mitgliederbeitrags.
Art 38 Ziff.8: Klärung des Wahlmodus betreffend offene und geheime Abstimmungen an Delegiertenversammlungen.
Der Vorstand tagte im Berichtsjahr an 11 Sitzungen. In der ganztägigen Klausurtagung vom 12.1.2025 wurden Vier-Jahresziele der Amtsperiode 2023 – 2026 sowie der Aktionsplan 2023 verabschiedet. Ein Bericht darüber wurde in der ZÄZ 1/2023 veröffentlicht.
Umgesetzte Aktivitäten der Vier-Jahresziele und des Aktionsplans 2023 betrafen u.a.
Die Notfalldienstkommission (NOKO) tagte 2023 insgesamt drei Mal, um die ihr gemäss Notfalldienstreglement übertragenen Geschäfte zu regeln und insbesondere die Weiterentwicklung des Notfalldienstes unter Einbezug der betroffenen Akteure zu begleiten.
Im Frühling/Sommer wurde über eine «Vision Notfalldienst» diskutiert, welche Ende Sommer zur Verabschiedung durch die DV beschlossen werden konnte und zur Weiterentwicklung der Notfallversorgung im Kanton Zürich inspirieren soll.
Der psychiatrische Notfalldienst im Raum Winterthur wurde auf Bestreben der Fachgesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie (ZGPP) den aktuellen Bedürfnissen und Gegebenheiten angepasst. Für Psychiaterinnen und Psychiater, welche den aufsuchenden psychiatrischen Dienst in der Stadt Zürich abdecken, konnte die ZGPP zur Entschädigung der Vorhalteleistungen eine Pikettentschädigung erwirken, welche im Rahmen eines Pilotprojektes während drei Jahren aus Ersatzabgabe finanziert wird.
Gegen Herbst wurde eine psyNFD App lanciert, welche in Zusammenarbeit mit der AGZS, der AGZ und der ZGPP entwickelt wurde. Mit der App können psychiatrische Fälle auch bei vakanten Diensten oder ausgelasteten Dienstärztinnen oder Dienstärzten zeitnah an eine Psychiaterin oder einen Psychiater vermittelt werden, womit eine Optimierung der psychiatrischen Notfallversorgung im Kanton Zürich erreicht werden konnte.
Die seit Jahren gut funktionierende Zusammenarbeit von Kinderspital Zürich und niedergelassenen Pädiaterinnen und Pädiatern in der Notfallpraxis des Kinderspitals wurde seitens Kinderspital ohne vorgängige Gespräche auf Ende Jahr aufgelöst. Nach intensiven Gesprächen und der Prüfung unterschiedlichster Szenarien beschloss die Vereinigung der Zürcher Kinderärzte (VZK), bis auf Weiteres keine Dienste mehr im Kinderspital Zürich zu leisten, dafür aber den pädiatrischen Notfalldienst kantonal zu vereinheitlichen und den täglichen Praxisdienst (08:00 bis 20:00) mit einer abendlichen Telefonberatung für den ganzen Kanton zu ergänzen, mit welcher sowohl Patientinnen und Patienten als auch Pädiaterinnen und Pädiater zufrieden sind.
Insgesamt blickt die NOKO auf ein erfolgreiches Jahr zurück. Diverse Anliegen von Bezirks- und Fachgesellschaften rund um den Notfalldienst konnten zur Zufriedenheit aller Beteiligten abgeschlossen oder zuhanden der DV beschlossen werden. Die Dienstbelastung in den diversen Dienstkreisen ist ausgeglichener und die Auslastung der Dienste konnte optimiert werden, sodass die Dienste vermehrt finanziell attraktiv sind. Insgesamt gibt es seitens Dienstärztinnen und Dienstärzte eine hohe Zufriedenheit betreffend Notfalldienst und auch die Bevölkerung scheint mit der angebotenen Versorgung sehr zufrieden zu sein.
In der KPK wurden im Berichtsjahr vier neue Schlichtungsfälle eröffnet, von denen drei auch abgeschlossen werden konnten: ein Fall konnte mit einem Vergleich geschlichtet werden, bei zwei Fällen war keine Schlichtung möglich. Drei weitere, pendente Fälle aus dem Jahr 2022 konnten abgeschlossen werden, allesamt jedoch ohne erfolgreiche Schlichtung.
Der Ehrenrat hatte 2023 ein ruhiges Jahr, und im Berichtsjahr lediglich eine Vermittlungsverhandlung zwischen zwei AGZ-Mitgliedern durchgeführt und mit Vergleich erledigt. Bei einer solchen sind jeweils die Parteien, der Präsident und die Sekretärin des Ehrenrates anwesend. Auf eine weitere, querulatorische Anzeige einer Patientin gegen ein AGZ-Mitglied wurde hingegen nicht eingetreten. Im Jahr 2023 wies zudem die Standeskommission FMH eine Beschwerde gegen einen Entscheid des Ehrenrates AGZ ab, wobei die vom Ehrenrat ausgesprochene Busse um die Hälfte reduziert wurde.
Die Ombudsstelle und das Sekretariat der Ombudsstelle hatten im Jahr 2023 mehr als 130 Beschwerden von Patientinnen und Patienten zu bearbeiten. Bei mehr als 70 Beschwerden war die Ombudsstelle aus inhaltlichen bzw. formellen Gründen unzuständig. Bei über 60 Fällen wurde ein Schlichtungsverfahren eingeleitet. 24 davon wurden materiell erledigt bzw. abgeschlossen, sei es durch direkte Vermittlung zwischen Patientin bzw. Patient und Ärztin bzw. Arzt, sei es durch Gutheissung oder Abweisung der Beschwerde. In den übrigen Fällen war ein materieller Abschluss des Verfahrens nicht möglich, weil die Patienten bzw. der Patient das Verfahren nicht weiterverfolgte (Rückzug), weil eine detaillierte Begründung der Beschwerde fehlte oder weil keine Entbindung vom Berufsgeheimnis vorgelegen hatte.
16 Mal haben die Mitglieder der AGZ 2023 einen Newsletter in Ihrer Mailbox vorgefunden. Die AGZ informiert darin über wichtige interne Ereignisse, lädt zu Veranstaltungen ein, überbringt Entscheidungen der Gesundheitsdirektion oder erklärt neuste gesundheitspolitische Vorhaben, Aktivitäten und Entscheide. Auch Seminar und Kurseinladungen finden ihren Weg durch den Newsletter.
Die AGZ publiziert vier Mal jährlich die Zürcher Ärztezeitung. Die Erscheinungsdaten 2023 waren am 3. März, 7. Juli, 22. September und 8. Dezember. Mitglieder der AGZ finden die Ausgaben als PDFin der "CUG Mitglieder" im geschützten bereich der AGZ-Website.
Regelmässig erhalten AGZ-Mitglieder Unterstützung bei der Anwendung der Tarifstruktur TARMED. In einem jeweils zweistündigen Grundkurs und einem Kurs für Fortgeschrittene pro Jahr erlernen die Teilnehmenden Ärztinnen die Anwendung von ambulanten ärztlichen Leistungen in Arztpraxen und Spitälern mit dem Einzelleistungstarif. Ein Spezialkurs bietet zudem Einblicke in die Wirtschaftlichkeitsprüfungen und das Tarifcontrolling der Versicherer. Ein abschliessender Apéro lässt Zeit für Gespräche und weitere Fragen an den Kursleiter.
Im Jahr 2023 bot die AGZ erstmals auch Fortbildungen in ihrer neuen Kursreihe "Führung - Motivation - Leistungsfähigkeit" an. Das vom SWIF als erweiterte Fortbildung für alle Fachärztinnen und Fachärzte anerkannte Programm ist modular aufgebaut. Am Basiskurs als Webinar nahmen im Jahr 2023 rund 100 Mitglieder teil, 22 von diesen vertiefen ihr neu gewonnenes Wissen zusätzlich in einem von drei thematischen Seminaren.