News der AerzteGesellschaft des Kt. Zürich

«Für Sie» - Die neue Kommunikationskampagne der FMH


AGZ-Präsident Tobias Burkhardt behandelt PatientenFragt man Ärztinnen und Ärzte, warum sie ihren Beruf ergriffen haben, ist die Antwort zumeist «Den Menschen helfen.» Dies belegen repräsentative Umfragen. Tatsächlich kümmern sich Ärztinnen und Ärzte in der ganzen Schweiz tagtäglich um ihre Patientinnen und Patienten – und bilden damit eine wichtige Säule der Gesellschaft.

In der Debatte um das Gesundheitswesen und die Ärzteschaft überwiegen aber oft andere Themen. Ärzte werden als Kostenfaktor wahrgenommen und für die steigenden Krankenkassenprämien verantwortlich gemacht. Die sich verschlechternden Arbeitsbedingungen in den Praxen und Spitälern werden dagegen kaum gesehen: Zunehmender Fachkräftemangel, Stress, ein immer höherer administrativer Aufwand und generell zu wenig Zeit für die eigentlichen Aufgaben einer Ärztin oder eines Arztes sorgen für Frust.

Mit der Kommunikationskampagne «Für Sie» will die FMH dafür sensibilisieren, dass die Ärztinnen und Ärzte an der Seite der Schweizer Bevölkerung stehen. Die Kampagne stellt die ärztliche Berufung, nämlich den Menschen zu helfen, in den Mittelpunkt und lässt die Öffentlichkeit an der täglichen Arbeit der Ärzteschaft teilhaben. Echte Fachärztinnen und Fachärzte aus verschiedenen medizinischen Bereichen geben Einblick in ihren beruflichen Alltag und unterstreichen auf diese Weise die Patientenbeziehung.

Sie möchten die Kampagne und damit die Ärzteschaft unterstützen?
Tragen Sie unsere Botschaften weiter! Auf der Kampagnenseite der FMH finden Sie Bilder, Videos und vieles mehr.

Ebenfalls echt: Ärztinnen und Ärzte und Patientinnen und Patienten erzählen zusammen ihre Geschichten; im Podcast der FMH: «An meiner Seite»

 

AGZ-Vorstandsmitglied Bettina Balmer im Nationalrat

Bettina BalmerDie AGZ gratuliert Ihrem Vorstandsmitglied Bettina Balmer zur Wahl in den Nationalrat und wünscht ihr am 4. Dezember 2023 einen guten Start in die Legislaturperiode.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

AGZ-Mitgliederversammlung und Wahlevent mit dem VSAO Zürich

Am 21. September 2023 lud die AGZ zur jährlichen Mitgliederversammlung mit anschliessendem Wahlevent ins Hotel Marriott. AGZ-Präsident Tobias Burkhardt führte den Gästen anhand einer politischen Rückschau sowie spannenden Erklärungen der gegenwärtigen nationalen Gesundheitspolitik vor Augen, wo es anzusetzen gilt, um das Gesundheitswesen in Zukunft bezahlbar und qualitativ hochstehend für jedermann zu garantieren. Der Appell an die Ärzteschaft, die Patienten in die politische Diskussion miteinzubeziehen und Eigenverantwortung zu übernehmen war dann auch mehrfach am anschliessenden Wahlevent mit ärztlichen Nationalratskandidatinnen und Kandidaten aus dem Kanton Zürich deutlich zu hören.

Nach der Einführung durch FMH-Präsidentin Yvonne Gilli und dem scheidenden SP-Nationalrat Angelo Barrile hat die offene Diskussion unter der Moderation von Patrick Hässig viele Gemeinsamkeiten über die Parteigrenzen hinweg aufgezeigt. FDP-Kandidatin Bettina Balmer unterstrich die Wichtigkeit eines praxistauglichen Tarifsystems, weniger Bürokratie für die Ärzteschaft, staatliche Regulierung nur dort, wo wirklich nötig oder auch ein fairer Wettbewerb im Gesundheitswesen. Bei den konkreten Themen, wie die Bekämpfung des Fachkräftemangels, die professionelle und tragbare Ausbildung junger Ärztinnen und Ärzte, die Entgegnung des Spardrucks des Bundes oder auch bei der Problematik der Digitalisierung blieben die Gräben tief. Der gemeinsame Aufruf an die Ärzteschaft zum Schluss war jedoch klar: „Bilden Sie sich eine Meinung und machen Sie mit bei den Gesamterneuerungswahlen vom 22. Oktober 2023 für eine starke Ärzteschaft in Bundesbern“.

Die AGZ bedankt sich bei ihren Mitgliedern, der FMH-Präsidentin Yvonne Gilli, dem scheidenden SP-Nationalrat Angelo Barrile sowie den ärztlichen Nationalratskandidatinnen und Kandidaten des Kantons Zürich, Bettina Balmer, Otto Brändli, David Garcia, Fabian Kraxner, Frank Rühli, Celine Schneider, Bernhard Sorg, Gregor Szöllösy, und Josef Widler für den spannenden und stimmungsvollen Abend.

Plakat NR-Kandidierende AGZ-VSAO ZH

Unter diesem Link finden Sie das Plakat mit Kurzportraits der Kandidierenden. Wenn Sie Ihre Kolleginnen und Kollegen mit Werbung in Ihrer Praxis unterstützen möchten, können Sie es herunterladen und farbig ausgedruckt in Ihrem Wartezimmer aushängen.

Vielen Dank für Ihre aktive Unterstützung!

 

 

 

 

 

 

 

 

Wichtige Informationen für Ärztinnen und Ärzte, die ab 1. Januar 2022 erstmalig eine Berufsausübungsbewilligung für den Kanton Zürich erhalten haben

Seit 1. Januar 2022 ist die Gesundheitsdirektion des Kantons Zürich zuständig für die Erteilung der Zulassung als Leistungserbringer zulasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung OKP. Ärztinnen und Ärzte, welche nach dem 1. Januar 2022 erstmalig (keine Verlängerung) eine Berufsausübungsbewilligung bzw. eine Bewilligung zur fachlich eigenverantwortlichen Tätigkeit von der Gesundheitsdirektion des Kantons Zürich erhalten haben, sind mit dieser Bewilligung nicht automatisch als Leistungserbringer zulasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung OKP zugelassen. Wer tatsächlich selbstständig in eigenem Namen und über eine eigene ZSR-Nummer abrechnen möchte, muss zusätzlich zur Berufsausübungsbewilligung bzw. zur Bewilligung zur fachlich eigenverantwortlichen Tätigkeit bei der Gesundheitsdirektion des Kantons Zürich eine Zulassung als Leistungserbringer beantragen. Das entsprechende Gesuchsformular Zulassung Arzt / Ärztin kann auf der Homepage der Gesundheitsdirektion des Kantons Zürich heruntergeladen werden.

Ärzte und Patienten – miteinander, füreinander

Politische Ziele von Bundesrat und Parlament gefährden die hervorragende Gesundheitsversorgung in der Schweiz. Sie gehen an den Bedürfnissen der Bevölkerung vorbei. Mit der Kampagne «Ärzte und Patienten – miteinander, füreinander» setzen sich Ärzte und Patienten für ein Gesundheitswesen mit Augenmass ein: für eine kosteneffektive Medizin und ein Gesundheitswesen, das den Patienten dient.

Die AGZ setzt sich zusammen mit der FMH für die Beibehaltung der hervorragenden Gesundheitsversorgung in der Schweiz ein. Sie tut das nicht nur im Interesse der Zürcher Ärztinnen und Ärzte, denen bei der Ausübung des Arztberufs eine hohe Behandlungsqualität ihrer Patienten wichtig ist. Sie vertritt damit auch die Ansprüche der Patientinnen und Patienten, die nicht bereit sind, eine Verschlechterung der medizinischen Versorgung in Kauf zu nehmen. Dass Bevölkerung und Ärzteschaft grossteils gleiche Vorstellungen von einer guten ärztlichen Versorgung haben, hat eine von der AGZ lancierte Studie der INFRAS aufgezeigt.

In drei zentralen Sujets der Kampagne sprechen Ärzte und Patienten als starke Verbündete in Inseraten und auf Plakate in Arztpraxen aus, was sie vom Gesundheitswesen und der Politik erwarten:

  1. «Zeit», diese wurde in der INFRAS-Studie der AGZ von Ärztinnen und Patientinnen als der wichtigste Faktor einer guten Versorgung genannt,
  2. Individuelle Betreuung durch einen Arzt/eine Ärztin des Vertrauens (ebenfalls ein zentraler Qualitätsfaktor gemäss INFRAS) und natürlich
  3. Die Patientinnen als Kostenfaktor – als solcher dürfen sie von der Politik nicht abqualifiziert werden.

Die zurzeit vom Bundesrat und Parlament geplanten Gesetzesänderungen im KVG würden aber genau das bewirken, was ÄrztInnen und PatientInnen nicht wollen: eine Verschlechterung der Versorgung in Form von langen Wartezeiten auf Arzttermine, Rationierungen von Leistungen und einer Zweiklassenmedizin anstelle des bisher in der Schweiz gewährleisteten sehr guten Zugangs zur medizinischen Versorgung für alle sozialen Schichten. Die erwähnten Konsequenzen sind sehr deutlich in anderen Ländern zu beobachten, in denen gleiche Kostendämpfungsmassnahmen umgesetzt wurden, bspw. in Deutschland seit über 20 Jahren.

Ärztinnen und Ärzte wehren sich mit aller Kraft gegen nutzlose Massnahmen, die eine Verschlechterung der Gesundheitsversorgung ihrer Patienten zur Folge haben. Sie setzen sich für ein Gesundheitswesen ein, das den Patienten dient. Die Kampagne unterstreicht deshalb auch: Ärztinnen und Ärzte setzen sich für eine kosteneffektive Medizin ein. Reformen müssen den Patientinnen und Patienten dienen.

Diese Informationen im PDF herunterladen als Medienmitteilung der AGZ vom 29. September 2022

Zürcher Regierungsrat setzt TARMED-Taxpunktwert mit 91 Rappen fest

Der Zürcher Regierungsrat hat am 16. März 2022 den Taxpunktwert der Zürcher Ärzte rückwirkend ab dem 1.1.2018 mit 91 Rp festgesetzt. Der Entscheid ist noch nicht rechtskräftig und kann innerhalb von 30 Tagen, d.h. bis zum 27. April 2022 beim Bundesverwaltungsgericht angefochten werden.

AGZ akzeptiert Taxpunktwert 91 Rp als Schritt in die richtige Richtung

Der Vorstand der AGZ hat beschlossen, den Entscheid zu akzeptieren. Zwar hat der über lange Zeit zu tiefe Zürcher Taxpunktwert dazu geführt, dass das Einkommen der Zürcher Ärzte heute unter dem Median der Schweizer Ärzte liegt, während in den anderen Branchen im Kanton Zürich schweizweit die höchsten Löhne bezahlt werden. Angesichts der anhaltenden Kostendebatte und der Kostendämpfungsstrategien im Gesundheitswesen will der Vorstand der AGZ das Fuder zurzeit aber nicht überladen und hält im gegenwärtigen Zeitpunkt die Erhöhung um 2 Rp für angemessen.

Die AGZ hofft daher, dass auch die Versicherer Vernunft walten lassen und den Entscheid akzeptieren.

Kein Globalbudget via Taxpunktwert

Viele Jahre lang kannte der Zürcher Taxpunktwert nur eine Richtung - nach unten: von 97 Rp bei der Einführung des TARMED im Jahr 2004 bis auf 89 Rp. Dies, weil in der Vergangenheit der Taxpunktwert an die Menge der erbrachten Arztleistungen gekoppelt war, was zu einer Senkung des Taxpunktwerts führte, wenn die Erhöhung der Leistungsmenge über einem von den Versicherern tolerierten Bereich lag. Dies nach dem Motto: mehr Leistungen dürfen unter dem Strich nicht mehr kosten und müssten daher durch tiefere Preise kompensiert werden. Hinter diesem Mechanismus steckte schon damals ein «Globalbudget-Ansatz», und das gleiche Prinzip will nun der Bund im Artikel 47c KVG einführen, indem steigende Arztleistungen z.B. durch degressive Tarife kompensiert werden sollen.

Der Regierungsrat hat in seinem Entscheid erwähnt, dass die Kostenentwicklung, die auf dem Mengenwachstum beruht, nicht einfach einseitig über den Taxpunktwert zulasten der Ärzteschaft reguliert werden kann. Die AGZ begrüsst dies sehr, auch im Hinblick auf die Globalbudgetdiskussion.

Nähere Informationen in der Medienmitteilung der AGZ vom 4. April 2022

Ansprüche von Bevölkerung und Ärzten an die medizinische Versorgung

Die Schweizer Gesundheitspolitik beschränkt sich seit einigen Jahren fast ausschliesslich auf Prämienpolitik und Kostensparen. Es drohen Gesundheitsreformen, die an den Wünschen und Ansprüchen der Menschen vorbeigehen. Aber welche Ansprüche hat die Bevölkerung und die Ärzteschaft an die Gesundheitsversorgung? Stimmen die Bedürfnisse der Patienten und das Angebot in der ambulanten Versorgung überein? Wie muss die Versorgungslandschaft der Zukunft aussehen, damit Patienten-Bedürfnisse erfüllt sind und sich Ärztinnen und Ärzte in dieser Arbeitswelt wiederfinden? Wie passt dies zusammen mit den Trends und politischen Vorhaben im Gesundheitssystem?

Studienbericht der INFRAS liegt vor

Mit der Erörterung dieser Fragen hat die AGZ das Forschungs- und Beratungsbüro INFRAS beauftragt. INFRAS hat in Fokusgruppengesprächen und einer anschliessenden repräsentativen Befragung der Bevölkerung und der Ärzteschaft wichtige Erkenntnisse zu Tage gefördert.

Der Schlussbericht mit dem Titel «Ansprüche an die ärztliche Versorgung – Befragung der Bevölkerung und der ÄrztInnen» liegt in verschiedenen Versionen vor. Gerne können Sie diese unter folgenden Links herunterladen.

Langfassung INFRAS-Schlussbericht
Kurzfassung INFRAS-Schlussbericht
Summary mit Schlussfolgerungen der AGZ
Medienmitteilung der AGZ vom 13. März 2020

 

Zulassungsbeschränkung für Spezialärzte im Kanton Zürich seit 13. Dezember 2019

Der Regierungsrat des Kantons Zürich hat am 10. Dezember 2019  beschlossen, ab sofort eine Zulassungsbeschränkung für Spezialärzte im praxisambulanten Bereich einzuführen. Dazu gab es am Vormittag des 13.12.2019 eine Medienkonferenz. Die AGZ wurde kurzfristig, am 12. Dezember abends von der Gesundheitsdirektorin vorinformiert.

Für eine Berufsausübungsbewilligung zur eigenverantwortlichen Tätigkeit im Kanton Zürich mit Berechtigung zur Abrechnung zulasten der OKP muss ein Spezialarzt neu seit 13. Dezember 2019 zusätzlich 3 Jahre Tätigkeit an einer vom SIWF anerkannten schweizerischen Weiterbildungsstätte nachweisen. Die Beschränkung trifft also ausländische Ärzte bzw. Ärzte, welche ihre Ausbildung im Ausland absolviert haben.

Ärzte erhalten deshalb neben der BAB zusätzlich eine sogenannte Zulassungsverfügung, worin geregelt wird, wie sie zu Lasten der OKP abrechnen dürfen.

Ärzte, deren Gesuche für eine BAB bis gestern bei der GD eingingen, wurden / werden nach altem Recht bewilligt. Auf alle neuen Gesuche, die nach Mitternacht eingetroffen sind, wird bereits die neue Regelung angewendet.

Ausgenommen sind Haus- und Kinderärzte: Fachärzte Allgemeine Innere Medizin, Praktische Ärzte, Fachärzte Kinder- und Jugendmedizin sowie Fachärzte für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie. Sie erhalten auch ohne eine 3jährige Tätigkeit an einer schweizerischen Weiterbildungsstätte weiterhin eine BAB und die Berechtigung zur Abrechnung zu Lasten der OKP. Fachärzte für Psychiatrie und Psychotherapie gelten als Spezialärzte und müssen die Zulassungsklausel erfüllen. 

Auch für die Tätigkeit als Spitalarzt oder in einem Spitalambulatorium in unmittelbarer Nähe des Spitals ändert sich nichts. Die Spitäler prüfen vor Anstellung von Mitarbeitenden die Voraussetzungen wie bisher.

Für die AGZ kam die Ankündigung überraschend, so dass auch für uns noch Fragen offen sind. Ärztinnen und Ärzte werden deshalb gebeten, dringende Nachfragen direkt an die GD zu richten.

National- und Ständeratswahl 2019

Am 20. Oktober 2019 wählten die Zürcherinnen und Zürcher ihre Vertreter ins Bundesberner Parlament. Die AGZ gratuliert allen wiedergewählten und frischgebackenen National- und Ständeräten mit einem persönlichen Brief. Darin bietet die AGZ allen Zürcher Parlamentariern die Zusammenarbeit in gesundheitspolitischen Fragen an.

Unser herzlicher Glückwunsch geht nicht zuletzt an Angelo Barrile. Der Hausarzt politisiert seit 2016 für die SP im Nationalrat, und ist auch standespolitisch als Vizepräsident des VSAO Schweiz und als AGZ-Mitglied aktiv.

 

Herzlichen Glückwunsch zum Lehrabschluss

An der diesjährigen Diplomfeier der Juventus Schule für Medizin haben 221 Medizinische Praxisassistentinnen (MPA) das eidg. Fähigkeitszeugnis (EFZ) entgegen genommen.

Wir gratulieren den jungen BerufeinsteigerInnen und Ihren LehrmeisterInnen in den Arztpraxen.

 


 

Informationen für MPA-Lehrbetriebe - Klasseneinteilung für MPA-Lernende im 1. Lehrjahr 2019

Auf das Schuljahr 2019/2020 tritt die neue Bildungsverordnung (BiVo19) in Kraft. Dies hat Änderungen der Schullehrpläne und Schultage zur Folge.

Die Schultage der MPA Lernenden im 2. und 3. Lehrjahr für das Schuljahr 2019/2020 sind fix. Es können keine Umteilungen der Klassen vorgenommen werden. Für die MPA Lernenden im 1. Lehrjahr im Schuljahr 2019/2020 besteht vom 3.-12. Juni per E-Mail eine Wahlmöglichkeit seitens der Lehrbetriebe. Diese können die Klasse wählen in welche die Lernenden eingeteilt werden sollen. Die Berufsschulen möchten damit vor allem die Lehrbetriebe ansprechen, bei welchen eine Kollision der Schultage der Lernenden des 2. oder 3. Lehrjahres besteht. Die Stundenpläne aller Klassen im 1. - 3. Lehrjahr finden Sie zum Download im Reiter Informationen / MPA.

Wünsche für die Klasseneinteilung des 1. Lehrjahres richten Lehrpraxen bitte an die Juventus Schule für Medizin: info@juventus-medizin.ch. Es können nur schriftliche Anfragen an diese E-Mail-Adresse beantwortet werden!

Kantonsratswahlen 2019

Präsident Josef Widler und Vorstandsmitglied Bettina Balmer-Schiltknecht wurden für eine weitere Legislatur 2019 - 2023 in den Kantonsrat wiedergewählt. Herzlichen Glückwunsch zur Wiederwahl!

Die Politik von Widler und Balmer hat die Wählerinnen und Wähler überzeugt. In den letzten vier Jahren setzten sie sich nicht zuletzt für eine gute Gesundheitsversorgung im Kanton Zürich ein, die im Notfall für jedermann gut und einfach zugänglich ist. Die Zürcherinnen und Zürcher belohnten diesen Einsatz mit klaren Wiederwahlen von:

  • Dr. med. Bettina Balmer-Schiltknecht, FDP (Stadt Zürich Kreis 7+8)
  • Dr. med. Josef Widler, CVP (Stadt Zürich Kreis 3+9)

Auf die beiden Kantonsräte warten zahlreiche Herausforderungen in der Sicherstellung der ambulanten Gesundheitsversorgung – bspw. Überalterung der niedergelassenen Ärzteschaft, drohender Ärztemangel, zu wenige Ausbildungsplätze, die weitere Verbesserung der Notfallversorgung oder die faire Verteilung der Prämienlast  – für die ihr Einsatz im Zürcher Parlament lohnt. Zum Wohle aller bringen sie als Ärztin und Arzt auch weiterhin ihr Wissen um die Bedürfnisse der Patientinnen und Patienten sowie der Ärzteschaft ein.

Der AGZ-Vorstand gratuliert herzlich zur Wahl und wünscht viel Erfolg in der weiteren politischen Arbeit.

Herr Bundesrat Berset - bitte machen Sie Gesundheitspolitik!

Die Schweizer Gesundheitspolitik dreht sich mantraartig nur um die Kosten und nicht um die Versorgung. Das ist ein Versagen der Politik. Wir fordern den Bundesrat und das Parlament auf, endlich Gesundheitspolitik zu machen, die der Schweiz würdig ist.

Statt um Gesundheitspolitik und Versorgungssicherheit sind BR Berset, sein Bundesamt für Gesundheit und das Parlament um Sparpolitik bemüht. Dazu verschwendet das BAG Steuergelder für eine Kampagne gegen Ärzte. Ohne gesetzliche Grundlage hat das BAG als «Pilotprojekt» eine Einkommensstudie in Auftrag gegeben. Die bereits seit dem Frühjahr 2018 vorliegenden Ergebnisse setzt das BAG nun gezielt zu einem Zeitpunkt ein, an dem es um die Revision des Arzttarifs und um die Implementierungen von Kostendämpfungsstrategien im Krankenversicherungsgesetz geht.

Die Studie wurde mit einem reisserischen Begleittext vom BAG publiziert, relativierende und erklärende Einschränkungen der Studienautoren verschwiegen und Ausreisser im oberen Einkommensbereich aus Zusatzversicherungen als Einkommen der breiten Ärzteschaft aus der Grundversicherung verkauft. Mehr zu Inhalt und Mogelpackung in der Analyse.

Das BAG schiesst auf angeblich zu hohe Ärzteeinkommen, um die öffentliche Meinung vorzubereiten für unbeliebte Kürzungen und Systemänderungen. Die Schweizer Stimmbürger haben mehrmals Nein gesagt zu Leistungskürzungen, der Einschränkung der freien Arztwahl, Einheitskasse und Staatsmedizin. All diese Ziele möchte Bundesrat Berset nun durch die Hintertüre doch noch realisieren - via die Arzttarife, Begrenzung der Ärzteanzahl durch Zulassungsstopp oder gar einem Globalbudget. Zweimal hat der Bundesrat bereits in den Tarif eingegriffen. Was das für Patienten und Prämienzahler bedeutet, lesen Sie in einem zweiten Beitrag.

Das Inserat der AGZ

TARCO – AGZ für Annahme des Tarifkonsenses

Stand der Vorstand der AGZ dem TARMED-Revisionsprojekt TARVISION vor allem wegen der Normierung/Kostenneutralität noch kritisch gegenüber, so unterstützt der Vorstand das Nachfolgeprojekt TARCO nachdrücklich.

Was nun vorliegt ist eine gemeinsam mit den Tarifpartnern H+, Curafutura und MTK ausgehandelte revidierte und verhandelte Leistungsstruktur inkl. Kostenmodellen und Taxpunkten. Diese neue Leistungsstruktur ist aus Sicht der AGZ für die Ärzte aller Fachrichtungen akzeptabel, und sie wird sich dafür einsetzen, dass dieser Tarifkonsens eine breite Zustimmung an der Ärztekammer vom 25. Oktober 2018 finden wird.

AGZ ist Partnerorganisation von smarter medicine

Die Zürcher Ärztinnen und Ärzte setzen sich in Ihrer täglichen Arbeit für eine gute, patientenorientierte Medizin ein. Die Zürcher Standesorganisation unterstützt dies nun auch als Partnerorganisation des Vereins "smarter medicine". Am 1. Oktober 2018 startete "smarter medicine" ihre schweizweite Kampagne zur Sensibilisierung von Patienten, Komsumenten und Medizinalpersonen.

Lockerung der ärztlichen Suizidbeihilfe bei nicht tödlichen Krankheiten braucht ein Gesetz

Am 7. Juni 2018 veröffentlichte die SAMW ihre neuen Richtlinien zum Umgang mit Sterben und Tod, obwohl sich die FMH dagegen ausgesprochen hatte. Auch der Vorstand der AGZ spricht sich insbesondere gegen das Kapitel 6 der Richtline der SAMW aus, das eine Lockerung der ärztlichen Beihilfe zum Suizid bei nicht tödlichen Krankheiten beinhaltet.

Die SAMW geht einen falschen Weg und versetzt Ärzte in ein Dilemma. Eine Lockerung der Sterbehilfe bei nicht tödlichen Krankheiten kann nicht durch ethische oder standesrechtliche Richtlinien für Ärzte herbeigeführt werden. Es braucht dafür eine klare gesetzliche Regelung, die ein eigenverantwortliches Handeln der Patienten ermöglicht, und die Verantwortung nicht auf die Ärzte abschiebt.

Mehr zur Forderung der AGZ lesen Sie in unserer Medienmitteilung vom 7. Juni 2018.

 

AERZTEFON sucht zusätzliche Mitarbeitende

Die AGZ organisiert im Auftrag des Kantons den ärztlichen Notfalldienst im Kanton Zürich. Die operative Umsetzung hat die AGZ an die AGZ Support AG delegiert. Die Aktiengesellschaft befindet sich zu 100% im Besitz der AGZ.

Die AGZ Support AG betreibt eine Triagestelle, das Medical Response Center (MRC). Dessen Service AERZTEFON ist unter der Gratisnummer 0800 33 66 55 erreichbar.

Zur Verstärkung des Teams der Triagestelle sucht die AGZ Support AG erfahrene Fachkräfte.

AllgemeinmedizinerInnen als Triagearzt m/w (40 - 100%)

Medizinische PraxisassistentInnen und ähnliches Fachpersonal als Medical Request Operator m/w (60 - 80%)

AERZTEFON erfolgreich gestartet

Wie geplant hat in der Silvesternacht kurz nach 22:30 Uhr die ärztlich geleitete Triagestelle unter der Rufnummer 0800 33 66 55 den Betrieb aufgenommen. Schon 2 Minuten später ist der erste Anruf eingegangen.

Das AERZTEFON ist unter 0800 33 66 55 an 365 Tagen im Jahr erreichbar.

Die Nummer ist bereits gut bekannt. Damit die gesamte Zürcher Bevölkerung den neuen Service kennenlernt, können Praxen von Ärzten und Zahnärzten sowie Apotheken Informationskarten auflegen. Zu bestellen mit unserem Formular bei publikationen@kdmz.zh.ch.

Notfalldienst 2018

Ab 1. Januar 2018 wird der ärztliche Notfalldienst für den Kanton Zürich unter der Rufnummer 0800 33 66 55 immer 365 Tage im Jahr erreichbar sein. Der Service heisst AERZTEFON.

Mit grosser Mehrheit hat der Kantonsrat am 19. Dezember 2017 das für den Betrieb der zentralen Triagestelle nötige, neue kantonale Gesundheitsgesetz beschlossen. Die Zürcher Ärzteschaft dankt für das Vertrauen und die Wertschätzung Ihrer bisherigen Notfalldienst-Organisation. Die AGZ und ihre Partner freuen sich darauf, die medizinische Versorgung der Zürcherinnen und Zürcher in nicht lebensbedrohlichen Notfällen weiterhin sicherstellen zu dürfen.

Bis Ende des Jahres 2017 bleiben die regionalen Dienste unter ihren bisherigen Rufnummern erreichbar. Ab Januar 2018 gilt dann die neue Gratisnummer 0800 33 66 55.

Bundesrat beschliesst „KVG-widrigen“ Eingriff in die Tarifstruktur

Der Bundesrat stellt sich mit seinem am 18. Oktober 2017 beschlossenen Eingriff in die Tarifstruktur des TARMED erneut, so wie im Jahr 2014, über das KVG bzw. gegen das KVG. Die Ärzte bemühen sich seit Jahren um eine gesetzeskonforme, sprich im Sinne des Art. 43 KVG sachgerechte und betriebswirtschaftlich bemessene Revision des TARMED. Dieses Ziel konnten die Ärzte bisher nicht erreichen, weil die Krankenversicherer genau das nicht wollten. Nun bestraft der Bundesrat die Ärzte, die sich in den Revisionsarbeiten gesetzeskonform verhalten haben und er belohnt die Versicherer, die das torpediert haben. Die Verordnung über die «Festlegung und die Anpassung von Tarifstrukturen in der Krankenversicherung» tritt definitiv per 1. Januar 2018 in Kraft.

Mehr dazu im Blog auf Ärzte für Zürich.

 

Kantonaler Leistungsvertrag an AGZ vergeben

Der Kanton Zürich erteilte der AGZ den Leistungsauftrag zur Führung einer ärztlich geleiteten Triagestelle mit einheitlicher Notfallnummer für den ganzen Kanton. Angeschlossen sind auch die Organisationen der Zahnärzte und Apotheker. In Zukunft werden hier rund um die Uhr, sieben Tage die Woche, alle Anrufe aus der Bevölkerung entgegengenommen und kompetent an die Notfalldienst leistenden ÄrztInnen, ZahnärztInnen und ApothekerInnen vermittelt, oder im Bedarfsfall auch an andere geeignete Leistungserbringer wie Spitäler, Spitex sowie den Rettungsdienst.

Mehr dazu in der Medienmitteilung von GD, AGZ und GPV

ZüriMed übergab Aerztefon AG an die AGZ

Um die medizinische Notfallversorgung der Bevölkerung auch künftig sicherzustellen, ist eine Professionalisierung der Dienste notwendig. Deshalb bündelte als Vorarbeit zum Leistungsauftrag die Zürcher Ärzteschaft ihre Kräfte und die verschiedenen etablierten Angebote rund um den Notfalldienst unter dem Dach ihrer kantonalen Standesorganisation AGZ. Die SOS Aerzte AG wurde mit einem Kooperationsvertrag eingebunden.

Auf diesem Hintergrund übergab die regionale Ärztegesellschaft der Bezirke Zürich und Dietikon ZüriMed zudem per sofort das bisher von ihr regional betriebene Unternehmen Aerztefon AG an die AGZ. Der Eigentümerwechsel wurde mit einem Verkauf durch ZüriMed an die AGZ zum symbolischen Preis von 1 Franken vollzogen. Dieses Vorgehen hatten die Mitglieder von ZüriMed, welche alle auch Mitglied der kantonalen Ärztegesellschaft sind, an ihrer Generalversammlung vom 20. Juni 2017 ermöglicht.

Mehr dazu in der Medienmitteilung von ZüriMed und AGZ.

Ein grosses Projekt ist auf der Zielgeraden! Allen, die dazu beigetragen haben, gilt mein herzlicher Dank. Die Ziellinie ist zugleich Startlinie. Nun gilt es, das ambitiöse Projekt gemeinsam erfolgreich umzusetzen.

Ihr Josef Widler, Präsident

Bundesrat Berset, machen Sie den ärztlichen Notfalldienst nicht kaputt!

Mit einem Offenen Brief wendet sich AGZ-Präsident Josef Widler an Bundesrat Alain Berset, weil die vom Bundesrat geplanten Strukturanpassungen beim Ärztetarif TARMED die Notfallversorgung der Bevölkerung gefährden.

Die Sicherung der medizinischen Notfallversorgung ist für Ärzte und PatientInnen von grösster Bedeutung. Die Zukunft der ambulanten Notfallversorgung liegt nicht in der hausärztlichen Kleinpraxis, sie liegt in neuen Modellen wie sie gerade jetzt hier bei uns im Kanton Zürich in Zusammenarbeit von Kanton, Gemeinden und Ärzteschaft am Entstehen sind. Dieser flächendeckende und kantonal organisierte Notfalldienst ist durch die von Bundesrat Berset am 22. März verkündeten Strukturanpassungen beim Ärztetarif TARMED schon wieder gefährdet.

Was bedeutet Bundesrat Bersets Eingriff in den TARMED für den Zürcher Notfalldienst?

Ein grosser Teil der Notfallversorgung wird heute schon von spezialisierten Einrichtungen übernommen. Die im Tarif-Eingriff vorgesehene Streichung der Notfall-Inkonvenienzpauschale für mobile Notfallärzte (SOS-Ärzte), Notfallstationen, Permanencen und Walk-in-Praxen entzieht diesen Anbietern von ärztlichen Notfallleistungen die finanzielle Grundlage. Es ist ungewiss, ob und wie sie ihren Betrieb ab 2018 noch aufrechterhalten können. Die einzige Alternative wäre dann, dass die teuren Notfallstationen der Spitäler oder der Notruf 144 in die Bresche springen.

In der Finanzierung des Notfalldienstes für nicht lebensbedrohende Fälle gibt es zwei Seiten zu betrachten: zum einen die Organisation und Vermittlung bis im konkreten Notfall der Patient einen Arzt sieht, und zum anderen die medizinische Leistung.

Organisation und Vermittlung

Für den ersten Teil, Organisation und Vermittlung, sind Kanton und Gemeinden zuständig. Der Kanton Zürich, die Gemeinden und die Ärzteschaft arbeiten derzeit am Aufbau einer zukunftsweisenden, kantonsweit einheitlichen Organisation wie sie für den Rettungsdienst bei lebensbedrohenden Fällen und andere öffentliche Notrufe seit langem besteht.

Keine öffentlichen Mittel für medizinische Leistungen

Dies geschieht unter der Prämisse, dass für die medizinische Leistung selbst aber keine öffentlichen Mittel eingesetzt werden. Die medizinische Leistung, inkl. Anfahrt des Arztes im Falle eines nötigen Hausbesuches, muss nach Tarmed verrechnet werden. Das heisst auch, dass der Tarmed die Kosten für diese Leistungen für alle Leistungserbringer decken muss. Mit dem Sparschnitt bei auf Notfalldienstleistungen spezialisierten ambulanten Dienstleistern trifft es nun genau die Dienstleister existensbedrohend, die es braucht, um künftig einen zentralen Notfalldienst kostengünstig und effizient anbieten zu können.

Das sind die Hintergründe für den offenen Brief an Bundesrat Berset. Wir hoffen sehr, dass er von möglichst vielen Menschen unterstützt wird und Bundesrat Berset das einzig richtige tut und die vorgesehene Streichung wieder aus dem TARMED-Eingriff entfernt. Damit nicht zukunftsweisende Versorgungslösungen als Kollateralschaden einer überhasteten Revision auf der Strecke bleiben.

Unterschreiben Sie jetzt den offenen Brief an Bundesrat Alain Berset!

Detailliertes ärztliches Zeugnis bei Arbeits(un)fähigkeit

Bei Krankheit oder Unfall benötigen Angestellte in der Regel nach drei Tagen ein Arztzeugnis, um der Arbeitgeberin ihre Arbeitsunfähigkeit zu belegen.  Dies geschieht mit dem einfachen Arztzeugnis, was in den meisten Fällen in Ordnung ist und nicht zu Diskussionen veranlasst.

Bei länger andauernden Krankschreibungen reicht ein einfaches Zeugnis aber oft nicht aus, weil es zu wenig Informationen dazu liefert, ob und wie ein Arbeitnehmer allenfalls trotz Krankschreibung für bestimmte Arbeiten und beschränkte Arbeitszeiten an seinen Arbeitsplatz zurückkehren kann. Hier kann das neue, von der AGZ und dem VZH Verband Zürcher Handelsfirmen entwickelte detaillierte ärztliche Zeugnis gute Dienste leisten. Das ausführliche Arztzeugnis soll Arbeitnehmer und Arbeitgeberin besser dabei unterstützen, die schrittweise Rückkehr eines Mitarbeiters an seinen Arbeitsplatz gemeinsam zu planen und so unnötige Kündigungen aufgrund längerer Arbeitsunfähigkeit zu verhindern.

Grundlage für ein detailliertes Arztzeugnis ist immer ein Arbeitsplatzbeschrieb, den die interessierte Arbeitgeberin zuhanden des behandelnden Arztes erstellt und diesem via Mitarbeiter übermittelt. Das neue Arztzeugnis wird auf Wunsch der Arbeitgeberin und auf deren Kosten, aber nur mit Einverständinis des Patienten bzw. Mitarbeiters durch ein vom Patienten gewählten Arzt ausgegestellt. Es ersetzt also nicht das vertrauensärztliche Gutachten, welches von Arbeitgeberinnen weiterhin vor allem in zerrütteten Arbeitsverhältnissen verlangt werden kann. Ein detailliertes Arztzeugnis kostet die Arbeitgeberin 100.- CHF. Näheres zum Vorgehen und die Formulare finden Sie unter Informationen / Detailliertes Arztzeugnis.

Andernorts kennt man solche Atteste schon längere Zeit. Im Kanton Zürich wird damit Neuland betreten, weshalb eine Pilotphase von einem Jahr vorgesehen ist. 

Ein Weg entsteht, wenn man ihn geht

Nach dem Motto dieser chinesischen Weisheit ist die AGZ im Jahr 2016 Wege gegangen, die erst durch das Gehen entstanden sind.

Die AGZ geht in der Vertretung der Interessen ihrer Mitglieder und zur Sicherung einer guten medizinischen Versorgung aller Menschen im Kanton Zürich neue Wege. In den Tarifverhandlungen und in der Organisation des Notfalldienstes verlassen wir gewohnte Pfade und betreten Neuland. Weil der alte Weg der Tarifverhandlungen in den Abgrund führte. Und weil der alte Weg des Notfalldienstes für viele Ärzte nicht mehr begehbar ist.

Gewohnte Pfade verlassen und Wege im Neuland zu betreten heisst Mühe auf sich nehmen, Hindernisse überwinden und Ungewissheit in Kauf nehmen. Das haben im Jahr 2016 viele Weggefährten der AGZ auf sich genommen.

Ich bedanke mich bei allen, die dazu beigetragen haben, dass wir am Jahresende gute Zwischenziele erreichen konnten. Im Notfalldienst eine Grundsatzeinigung mit Kanton und Gemeinden für eine kantonale Lösung ab 2018. Bei den Tarifverhandlungen die Verhinderung einer weiteren Taxpunktwertsenkung und die Übergabe eines gut begründeten Antrags zur Festsetzung eines höheren Taxpunktwertes an die Kantonsregierung. Auf Basis dieser Zwischenziele können wir nun im Jahr 2017 die neuen Wege konsequent weitergehen.

Herzlichen Dank Ihnen allen für Ihr Vertrauen in die AGZ und Ihr persönliches Engagement und die Unterstützung auf unserem gemeinsamen Weg.

Für die kommenden Festtage wünsche ich Ihnen schöne, besinnliche und fröhliche Stunden und für das neue Jahr viel Glück und Erfolg.

Ihr Josef Widler
Präsident der AGZ AERZTEGESELLSCHAFT DES KANTONS ZUERICH

Taxpunktwert 2017 provisorisch auf 89 Rappen festgesetzt


Der Regierungsrat hat die bisherigen kantonalen TARMED Verträge um 1 Jahr verlängert – der Taxpunktwert bleibt somit für 2017 provisorisch bei 89 Rappen.

AGZ-Präsident Josef Widler zeigt sich am Vorabend von Weihnachten ernüchtert über die Festsetzung: „Nach den vielen guten Gesprächen mit den Behörden, gab es doch einigen Anlass für eine Besserung der Situation. Wir haben unseren Anteil für strategisch nachhaltige und faire Lösungen im Interesse der Gesundheitsversorgung geleistet.  Wir haben nachgewiesen, dass die Arztpraxen im Kanton Zürich mit dem aktuellen Taxpunktwert von 89 Rp nicht mehr kostendeckend arbeiten können. In den Kantonen Genf und Waadt mit ähnlich hohen Betriebskosten der Ärzte gibt es Taxpunktwerte von 96 und 97 Rp. In Zürich wird seit Jahren auf Kosten der Ärzte gespart. Auch wenn der Kanton noch Zeit braucht, um unsere Berechnungen zu überprüfen, wäre eine Taxpunktwerterhöhung im Jahr 2017 dringend nötig gewesen, um zu einer Entspannung der Situation beizutragen.“

Die Arztpraxen brauchen eine betriebswirtschaftliche Basis, um langfristig bestehen zu können. Ein korrekt veranschlagter Taxpunktwert ist essentiell. Dieser ist auch im langfristigen Interesse des Kantons. Ziel muss die Sicherung einer guten Gesundheitsversorgung aller Menschen im Kanton Zürich sein. Der heutige Taxpunktwert im Kanton Zürich ist so tief, dass die ambulante Versorgung langfristig nicht mehr gewährleistet ist. Junge Ärztinnen und Ärzte können sich kaum noch leisten, eine eigene Praxis zu gründen. Ältere Ärzte finden für ihre Praxen nur mit grosser Mühe Nachfolger. Diese negative Entwicklung muss aufgehalten werden.

Die Zürcher Ärzte werden diesen Entscheid des Regierungsrates nicht einfach so hinnehmen und erwägen derzeit, im neuen Jahr Rechtsmittel dagegen zu ergreifen.

Es ist höchste Zeit, die Augen zu öffnen und nicht mehr vor der Wirklichkeit zu verschliessen.  Es kann nicht sein, dass man noch ein weiteres Jahr mit der Lösung der Probleme zuwartet und immer wieder falsche Signale in den Gesundheitsmarkt sendet.

Offener Brief von Dr. Vera Stucki-Häusler


Der Blick hat am 30. August in einem ausführlichen Interview mit Dr. Vera Stucki-Häusler aus Zürich darüber berichtet: Die Lage für ambulant tätigen Ärzte wird immer schlimmer. Die geltenden TARMED-Tarife honorieren zentrale ärztliche Leistungen nicht genügend.

Mit einem offenen Brief fordert Dr. Vera Stucki-Häusler nun die Einwohner des Kantons Zürich auf, sich selbst für die Aufrechterhaltung einer patientenorientierten, dezentralen medizinischen Versorgung zu engagieren.

Jetzt unterschreiben
Unterschreiben Sie noch heute selber den offenen Brief von Dr. Vera Stucki-Häusler und fordern Sie die Menschen in Ihrem Umfeld auf, dies auch zu tun. 

Vielen Dank für Ihre aktive Unterstützung! 
Ihr Präsident Josef Widler

RoKo 2015 - Anleitung mit Stichtagekarte

Alle Mitglieder, die in den nächsten Tagen per Post die Unterlagen zur RoKo-Studie bekommen, werden gebeten, mitzumachen.

Die im Postversand leider fehlende, neu gestaltete Anleitung „Mit 8 Zahlen sind Sie dabei“ können Sie auch hier herunterladen.

Hotline der Ärztekasse: Tel. 044 436 17 25
Bei Fragen rund um die RoKo helfen Ihnen die Mitarbeitenden der Hotline gerne weiter.

Neue Dokumente zur Information bei Hitzewelle

Interessierte Fachpersonen und Personen, die vor den Ferien Gesundheits-Tipps für Hitze suchen, können sich auf der Website www.hitzewelle.ch informieren.

DIE AGZ WÜNSCHT ALLEN MITGLIEDERN UND BESUCHERN DER WEBSITE SCHÖNE FERIEN.

Urabstimmung TARMED:
Bestätigung für AGZ - Nein zur kostenneutralen Tarifrevision

Die Basis der Ärztinnen und Ärzte hat ein deutliches Signal gesetzt und die in einer Urabstimmung zur Beschlussfassung vorgelegte Revision des ambulanten Arzttarif TARMED abgelehnt. Die AGZ fühlt sich damit in Ihrem Engagement für eine zeitgemässe und faire Bezahlung der ärztlichen Leistungen bestätigt. Die AGZ setzt sich gegen die vom Bund und den Versicherern dogmatisch geforderte Kostenneutralität ein.

Die AGZ AERZTEGESELLSCHAFT DES KANTONS ZUERICH hat mit ihrer Empfehlung 7 x NEIN vor allem die kostenneutrale Umsetzung der Tarifrevision abgelehnt. Seit 20 Jahren steigen die Kosten für die Arztpraxen (Mieten, Löhne). Seit 20 Jahren findet das keinen Niederschlag im TARMED, der die Grundlage für das Arzthonorar auf den Arztrechnungen ist. Politik und Krankenkassen argumentieren mit der Forderung nach der Kostenneutralität der ambulanten Arztleistungen: Weil das Volumen der Arztleistungen zunimmt, muss der Tarif gesenkt werden, damit die Arztleistungen in Summe nicht mehr kosten.

Nicht die Ärzte sind schuld am steigenden Volumen ihrer Leistungen. Im Vergleich zum Jahr 2004, dem Einführungsjahr des TARMED versorgen die Ärzte heute 800‘000 Menschen mehr. Es gibt heute 300‘000 mehr Menschen, die älter als 65 sind. Das heisst, immer mehr und immer mehr ältere Menschen müssen in ambulanten Arztpraxen versorgt werden. Dazu kommt, dass wegen des medizinischen Fortschritts heute in vielen Fällen eine ambulante Behandlung möglich ist, wo noch vor 5 oder 10 Jahren ein stationärer Spitalaufenthalt nötig war. Das ist für die Gesundheit schonender und ausserdem wesentlich günstiger als eine vergleichbare Behandlung in einem Spital oder Spitalambulatorium. Es sind auch nicht die ambulanten Arztkosten, die die wahren Kostentreiber im Gesundheitswesen sind. Praxisambulant tätige Ärzte verursachen lediglich 15% der gesamten Gesundheitskosten.

Mit der Forderung nach Kostenneutralität der ambulanten Arztleistungen werden die ungelösten Finanzierungsprobleme des Gesundheitswesens auf dem Rücken der ambulant tätigen Ärzte ausgetragen. Das muss aufhören, weil wegen des steigenden Kostenrisikos und einer sinkenden Bezahlung, die in keinem angemessenen Verhältnis zum Arbeitseinsatz und der permanenten Verfügbarkeit in einer Arztpraxis stehen, immer mehr Arztpraxen schliessen.

Wer Kostenneutralität fordert, gefährdet die Aufrechterhaltung der ambulanten Versorgung der Bevölkerung. Die AGZ macht bei diesem gefährlichen Spiel nicht mehr weiter mit. Die AGZ nimmt ihre Verantwortung für die ambulante Gesundheitsversorgung war. Die AGZ fordert angemessene Arzthonorare – im Interesse der Ärzte und der Patienten.

7 x NEIN zur Tarifrevision

Der Vorstand der AGZ begrüsst die Tarifrevision grundsätzlich, da die Struktur des TARMED nicht mehr zeitgemäss ist. Es sprechen jedoch gute Gründe für die Ablehnung der vorliegenden Version der Tarifrevision zum aktuellen Zeitpunkt.

  1. Nein zur revidierten Tarifstruktur – Frage 1: Der Tarif ist weiter zu verhandeln, weil wesentliche fachliche Bedenken noch nicht ausgeräumt sind. Der Bundesrat ist um Aufschub betreffend Einreichung der Tarifrevision zu ersuchen.
  2. Nein zum individuellen ärztlicher Faktor IAF – Frage 2: Der IAF steht ausserhalb der Struktur. Die Ärzteschaft soll über ihn aber erst auf Basis eines fertig verhandelten Tarifs entscheiden.
  3. Nein zur Stichfrage zu 2: Aus der Ablehnung der Fragen 1 und 2 ergibt sich auch die Ablehnung der Stichfrage.
  4. Nein zur Normierungsvereinbarung – Frage 3: Die nach 12 Jahren endlich gemäss medizinischen und betriebswirtschaftlichen Kriterien nachjustierte neue Tarifstruktur ergibt ein um 37% höheres Taxpunktvolumen: Dadurch werden der medizinische Fortschritt und die höheren Personal- und Infrastrukturkosten im Tarif berücksichtigt. Diese sachgerechte und betriebswirtschaftliche Erhöhung des Taxpunktvolumens entspricht dem KVG – die kostenneutrale Reduktion des Volumens durch die Normierungsvereinbarung nicht.   
  5. Nein zur Stichfrage zu 3: Verhandlungsbasis für Finanzierungsverhandlungen muss das richtige = erhöhte Taxpunktvolumen sein. Es wäre verkehrt, von einer falschen Verhandlungsgrundlage auszugehen und in den Verhandlungen zu versuchen, auf das richtige Niveau zu kommen.
  6. Nein zum Grundvertrag KVG – Frage 4: Über den Vertrag ist erst dann abzustimmen, wenn die noch offenen Fragen im Tarif gelöst wurden und die Normierungsvereinbarung definitiv vom Tisch ist
  7. Nein zum Grundvertrag UVG – Frage 5: Dito.

Für Rückfragen stehen Ihnen Präsident Josef Widler, Vizepräsident und Tarifverantwortlicher Rainer Hurni sowie Generalsekretär Michael Kohlbacher gerne zur Verfügung.

Gesundheitspolitische Agenda 2016 der AGZ

2016 wird unter Fortsetzung von Entwicklungen des Jahres 2015 ein Jahr sein, in dem sich die AGZ gesundheitspolitisch stark engagieren wird. Die 3 wichtigsten Themen sind TARMED, Taxpunktwert und Ärzteausbildung.

TARMED – Einsatz für eine neue ambulante Tarifstruktur

2016 wird ein TARMED – Schlüsseljahr. Die neue ambulante Tarifstruktur muss von den Ärzten, aber auch von den anderen Tarifpartnern verabschiedet werden. Wenn das nicht gelingt, droht ein vom Bundesrat verordneter „Amtstarif“. Die AGZ wird sich in den FMH-Gremien und in einer allfälligen Urabstimmung unter den FMH-Mitgliedern ganz klar für die Annahme der neuen Tarifstruktur einsetzen.

Taxpunktwert – Einsatz für ein neues Steuerungsmodell – gegen Kostenneutralität

Eine grössere Nachfrage ambulanter Leistungen im Kanton Zürich ist nicht „angebotsinduziert“ sondern demografisch (Alterung mit Krankheitsfolgen), geografisch (Mobilität, ausserkantonale Patienten), gesundheitspolitisch (Aufhebung des Zulassungsstopps) und ökonomisch (Auslagerung ehemals stationärer Leistungen aus Spitälern in die ambulante Praxis) bedingt respektive erwünscht. Das Schlagwort „Kostenneutralität“ darf nicht dazu missbraucht werden, dass eine von den Ärzten nicht verursachte oder beeinflussbare Erhöhung des ambulanten Leistungsvolumens zu einer weiteren Tarifsenkung und Entwertung der ärztlichen Leistung im Kanton Zürich führt. Die AGZ wird sich im Jahr 2016 im Verhandlungsteam der Konferenz der kantonalen Ärztegesellschaften KKA gegenüber den Versicherern diesbezüglich ganz klar positionieren.

Ärzteausbildung – Einsatz für die Erhöhung der Ausbildungskapazität

Die AGZ befürwortet die Erhöhung der Ausbildungsplätze für Ärzte in der Schweiz und damit auch einen neuen Lehrgang an der ETH Zürich. Die AGZ wird Gespräche mit der Universität und der ETH Zürich führen, damit die Bedürfnisse der Praxis in der Ärzteausbildung berücksichtigt werden.

In der Zürcher Ärztezeitung hatten wir drei Ständeratskandidaten und 14 Nationalratskandidaten – darunter sechs Ärztinnen und Ärzte, die neu für den Nationalrat kandidierten – portraitiert und zur Wahl empfohlen. Acht der vorgestellten Kandidierenden wurden gewählt.

Wir gratulieren herzlich unserem Mitglied Angelo Barrile zur Wahl! Wir freuen uns auf die Zusammenarbeit für eine vernünftige Gesundheitspolitik in Bundesbern.

Josef Widler hat sein gesundheitspolitisches Engagement bereits als Mitglied des Zürcher Gemeinderates und als Kantonsrat bewiesen. Jetzt kandidiert er als erster Präsident der AGZ für den Nationalrat.

Weitere Informationen finden Sie auf der persönlichen Website von Josef Widler.

Kantonsrat neu mit 4 Ärztinnen / Ärzten
und 2 AGZ-Vorstandsmitgliedern


Die Kantonsratswahlen 2015 haben ein historisches Ergebnis für die Zürcher Ärzteschaft gebracht:

Im neu gewählten Kantonsrat sitzen vier Ärztinnen und Ärzte!
Erstmals ist die AGZ mit zwei Vorstandsmitgliedern im Zürcher Kantonsparlament vertreten!

Neu gewählt sind:

  • Dr. med. Bettina Balmer, FDP (Stadt Zürich Kreis 7+8), Vorstandsmitglied der AGZ
  • Dr. med. Nadja Galliker, FDP (Bülach)

Wieder gewählt wurden:

  • Angelo Barrile, dipl. Arzt, SP (Stadt Zürich Kreis 4+5)
  • Dr. med. Josef Widler, CVP (Stadt Zürich Kreis 3+9), Präsident der AGZ

Angesichts der anstehenden Herausforderungen in der Sicherstellung der ambulanten Gesundheitsversorgung – bspw. Überalterung der niedergelassenen Ärzteschaft, drohender Ärztemangel, zu wenige Ausbildungsplätze, Probleme in der Notfallversorgung – ist es von eminenter Bedeutung, dass sich nunmehr vier Ärztinnen und Ärzte im Zürcher Kantonsrat für diese Anliegen stark machen.

Der AGZ-Vorstand gratuliert den vier Kantonsrätinnen und Kantonsräten herzlich zur Wahl und wünscht Ihnen viel Erfolg in ihrer politischen Arbeit.

Anlaufstellen der AGZ für Beschwerden von Patienten

Das gesundheitliche Wohl der Menschen ist oberstes Ziel ärztlichen Handelns. Dieser Grundsatz der ärztlichen Berufsausübung ist für alle Mitglieder der FMH und der AGZ verbindlich. Die AGZ und die FMH wachen darüber, dass alle Ärztinnen und Ärzte dieser Regel folgen. Dazu sind verschiedene Aufsichts- und Beschwerdestellen eingerichtet, an die sich Patienten mit ihrem Anliegen wenden können.

 

Ombudsstelle der AGZ

Patientinnen und Patienten, die mit einer ärztlichen Behandlung unzufrieden sind, können sich an die Ombudsstelle der AGZ wenden. Sie ist eine unabhängige Beschwerde- und Vermittlungsinstanz. Sie schlichtet Konflikte zwischen Arzt und Patient, ist aber keine Gutachterstelle; sie hat ebenso wenig Entscheid- oder Strafkompetenz. Das Verfahren ist für Patienten kostenlos. Die Adresse der Ombudsstelle lautet:

Ombudsstelle
AGZ AERZTEGESELLSCHAFT DES KANTONS ZUERICH
Nordstrasse 15
8006 Zürich

 

Ehrenrat der AGZ

Die Ombudsstelle kann in schwerwiegenden Fällen beim Ehrenrat der AGZ Klage einreichen. Der Vorstand der AGZ prüft jede Anzeige – auch jene von Drittpersonen oder Fachgesellschaften – und leitet in begründeten Fällen ein Verfahren ein, welches einem zivilrechtlichen Gerichtsprozess ähnlich ist. Der Ehrenrat kann die verklagten Ärzte rügen, Geldbussen verhängen oder im schlimmsten Fall aus der Standesorganisation AGZ ausschliessen. Die AGZ kann einem Arzt jedoch nicht verbieten, weiterhin ärztlich tätig zu sein. Dafür ist die Gesundheitsdirektion des Kantons Zürich als staatliche Aufsichtsstelle zuständig.

 

Gutachterstelle der FMH

Wenn ein Patient vermutet, dass er infolge eines Diagnose- oder Behandlungsfehlers einen erheblichen Gesundheitsschaden erlitten hat, kann er sich an die Gutachterstelle der FMH wenden.

Wenn der AGZ von Patientinnen und Patienten wiederholte bzw. schwerwiegende Verletzungen der ärztlichen Berufspflichten angezeigt werden, nimmt die AGZ auch mit der

 

Gesundheitsdirektion als staatliche Aufsichtsstelle Kontakt auf.

Um selbstständig ärztlich tätigt sein zu dürfen, bedarf jeder Arzt einer Bewilligung der Gesundheitsdirektion (Berufsausübungsbewilligung). Der Kantonsarzt überprüft diese Bewilligung zur Berufsausübung in regelmässigen Abständen und wacht über die Einhaltung der Berufspflichten nach dem Medizinalberufegesetz (MedBG). Die Behörde ist befugt, jederzeit unangemeldet Kontrollen und Inspektionen durchzuführen. Sie kann verwaltungsrechtliche Sanktionen ergreifen, insbesondere Berufsausübungsbewilligungen einschränken oder gar entziehen und/oder Praxen schliessen.

Patientinnen und Patienten können Missstände direkt beim Kantonsärztlichen Dienst der Gesundheitsdirektion des Kantons Zürich melden.

Neujahrswünsche des neuen Präsidenten                                                                                                                                             

"Wege entstehen dadurch, dass man sie geht."

Mit diesem Zitat von Franz Kafka heisse ich alle Besucher der AGZ-Homepage im Namen des neuen Vorstandes der AGZ im Jahr 2015 herzlich willkommen. Als neuer Präsident der AGZ bin ich dankbar, auf der hervorragenden Arbeit des Past-Präsidenten Urs Stoffel aufbauen zu können, und gemeinsam mit einem Team aus erfahrenen und aus neuen Vorstandsmitgliedern neue Wege gehen zu können.

Es ist meine feste Überzeugung, dass sich die AGZ grossen Herausforderungen stellen muss. Für die Ärzteschaft wird es immer wichtiger, Veränderungen im Gesundheitswesen und in der Gesundheitspolitik zu antizipieren und vorausschauend neue Lösungen zu erarbeiten. Wir Ärztinnen und Ärzte wollen uns dabei auf unsere Stärken besinnen und unserem guten Ruf gerecht werden und – so wie wir es auf unserer Homepage verkünden – als starker und dynamischer Partner die Zukunft der Gesundheitsversorgung im Kanton Zürich mitgestalten.

Für Ihr Vertrauen in die AGZ sowie für Ihre Anregungen und Ihre Kritik zur Verbesserung unserer Dienstleistungen bedanke ich mich im Voraus.

Ich wünsche Ihnen im Jahr 2015 Glück und Erfolg auf Ihren Wegen.

Herzliche Grüsse

Ihr Josef Widler
Präsident der AGZ

Nach einem kurzen Blick in den Rückspiegel muss man sofort wieder nach vorne schauen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen

Zum letzten Mal wende ich mich in meiner Funktion als Präsident der AGZ in einem Editorial der Zürcher Ärztezeitung an Sie. Es freut mich deshalb ganz besonders, dass ich das mit der ersten Nummer der Zürcher Ärztezeitung im neuen „Gewand“ tun kann. Die AGZ hat seit wenigen Wochen nicht nur ihr neues Domizil an der Nordstrasse bezogen, sondern sie hat auch ein neues „Corporate Design“. Damit wurde natürlich auch der Auftritt der Zürcher Ärztezeitung dieser neuen „Visitenkarte“ angepasst. Das neue Logo und Briefpapier sind bereits in Gebrauch, und die neue Website folgt in Kürze. Es soll dies auch ein Signal sein für einen Aufbruch zu neuen Ufern und für einen Blick nach vorn in die Zukunft. Ab dem 1.1.2015 wird der neue Präsident Josef Widler die Geschicke der Zürcher Standesorganisation lenken.

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Hier finden Sie die Präsentation des Referats von Dr. med. Urs Stoffel anlässlich der Delegiertenversammlung (DV) vom 3. November 2014.

Wir brauchen kein staatliches Qualitätszentrum in der Schweiz!

Am 14. Mai 2014 wurde vom Bundesrat das «Bundesgesetz über das Zentrum für Qualität in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung» in die Vernehmlassung gegeben. Am 5. September 2014 ging diese Vernehmlassung zu Ende. In der Zwischenzeit hat dieser Gesetzesvorschlag für heftige und teilweise kontroverse Diskussionen, vor allem unter den verschiedenen Stakeholdern und bei der Politik, gesorgt. Diesem Gesetzesvorschlag ging ein langer und dornenvoller Entstehungsprozess über Jahre voraus. Der vorliegende Gesetzesvorschlag kam also keineswegs überraschend oder gar unerwartet. Es ist ja auch nicht so, dass Qualität in der Medizin und im schweizerischen Gesundheitswesen erst mit dem Gesetzesvorschlag eines staatlichen Qualitätszentrums in der Schweiz ein Thema ist.

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AGZ - Newsletter Nr. 5/2014:
Neuer Standort AGZ ab 29. September 2014 - Nordstrasse 15, 8006 Zürich
Fachinformation Ebola des BAG und kantonsärztlichen Dienstes

Mit diesem Newsletter, den wir am 26. August 2014 versandt haben, informieren wir alle Mitglieder, dass die AGZ am 29. September 2014 an die neue Adresse Nordstrasse 15 in Zürich zügeln wird.  
Weiter geben wir in diesem Newsletter eine Fachinformation des BAG zu Ebola an die Ärzteschaft weiter, die sie so wie andere, laufend aktualisierte Informationen des BAG zu Ebola unter diesem Link auf der Homepage des BAG veröffentlicht ist. Lesen Sie bitte auch die Information des Kantonsärztlichen Dienstes betreffend Kontaktaufnahme mit der Infektiologie des USZ bzw. bei Kindern mit der Infektiologie des Kinderspitals.

Standespolitische Herausforderungen in der nationalen Gesundheitspolitik und Aufbruch zu neuen Ufern bei der AerzteGesellschaft des Kantons Zürich

Die nationale Gesundheitspolitik der letzten Wochen und Monate wurde geprägt durch die Revision des Heilmittelgesetzes(HMG) und die Verabschiedung des Elektronischen Patienten Dossier Gesetzes(EPDG) durch den Ständerat. Ein weiteres Highlight auf kantonaler Ebene war der interessante standespolitische Austausch mit österreichischen Kollegen zur ärztlichen Medikamentenabgabe. Auf Verbandsebene wurden mit der Wahl des neuen AGZ Präsidenten für die kommende Legislatur und dem Auszug aus dem FMT die Weichen für die Zukunft neu gestellt.

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Die Zeit ist reif...  für Veränderungen... um in die Zukunft zu blicken...

Es ist an der Zeit, Ihnen mitzuteilen, dass ich per Ende Jahr das Amt des Präsidenten der AGZ gerne in neue Hände übergeben möchte und für eine weitere Amtsperiode nicht mehr zur Verfügung stehe. Noch ist es zu früh, Adieu zu sagen. Es gibt ja im Jahr 2014 noch viel zu tun, und sicherlich wird es eine passende Gelegenheit geben, mich bei Allen noch zu bedanken und zu verabschieden, die mich während meiner langen standespolitischen Tätigkeit getragen und begleitet haben.

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Der 3. Zürcher Ärzteball am 10. Mai 2014

Von Dr. med. Roger Wanner, Vorstandsmitglied AGZ und Präsident Zürcher Ärzteball

Es ist wieder soweit und ich darf Sie bereits zum 3. Mal zum Zürcher Ärzteball einladen. Es erfüllt mich mit ein wenig Stolz, diesen jungen aber doch schon traditionellen Anlass der AGZ ankündigen zu können. Auch am kommenden 10. Mai 2014 wird mit «Alles Walzer!» eine rauschende Ballnacht in wunderschönem Ambiente im Dolder Grand in Zürich eröffnet.

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Weitere Informationen zum Ärzteball finden Sie unter

www.aerzteball.ch

Es kann vorkommen, dass Mac-User Mail-Attachments wie pdf-, Excel- und Word-Dateien als "winmail.dat" erhalten und Probleme mit dem Öffnen haben.

Nachfolgend zwei Links für MAC-User, damit sie die winmail-Dateien konvertieren können:

Das Programm Letter Opener (share ware) 

Das Programm TNEF's Enough (Freeware)  

Entwicklung der Mitglieder-Statistik bei der AGZ vor dem Hintergrund der inkonsistenten bundesrätlichen Zulassungspolitik

Von Dr. med. Urs Stoffel, Präsident AGZ

Nach dem Entscheid des Zürcher Regierungsrats, die bundesrätliche Verordnung über die neuerliche Einführung eines Zulassungsstopps für Ärztinnen und Ärzte im Kanton Zürich nicht umzusetzen, hat sich der zwischenzeitliche Ansturm auf Erteilung einer Zulassungsbewilligung resp. auf eine Aufnahme als Mitglied bei der AGZ wieder etwas normalisiert.
Das gibt uns Gelegenheit, die Entwicklung der Mitgliederzahlen der letzten 20 Monate Revue passieren zu lassen. Wie hat sich nun die Aufhebung des Zulassungsstopps am 1.1.12 und der Entscheid des Bundesrates für einen erneuten Zulassungsstopp ab dem 1.7.13 auf die Mitgliederzahlen der AGZ ausgewirkt?

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Von Dr. iur. MPH Michael Kohlbacher, Generalsekretär AGZ

Liebe Mitglieder der Zürcher Ärztegesellschaft

Anfang Mai 2013 durfte ich als Generalsekretär der AGZ ein wohlbestelltes Haus übernehmen. Bei meiner Arbeit für die AGZ kann ich auf Berufserfahrungen zurückgreifen, die ich im Laufe von 27 Jahren Beschäftigung im Gesundheitswesen gewonnen habe: als CEO einer Krankenkasse, Geschäftsführer einer Non-Profitorganisation sowie in verschiedenen anderen Kader- und Projektfunktionen  in öffentlichen, privatwirtschaftlichen und gemeinnützigen Betrieben bzw. in den Gesundheitssystemen zweier Länder. Ich freue mich sehr, in einer anspruchsvollen und interessanten Zeit für die Standesorganisation der Zürcher Ärztinnen und Ärzten tätig sein und mich für deren Interessen einsetzen zu dürfen!

 

Willkommensgruss an den neuen Generalsekretär

Von Dr. med. Urs Stoffel, Präsident AGZ

... Die eingespielte AGZ Crew hat den neuen Generalsekretär bereits in ihr Team aufgenommen. In erstaunlich kurzer Zeit hat sich Michael Kohlbacher gut bei uns eingelebt und seine neue Rolle als Generalsekretär der AerzteGesellschaft des Kantons Zürich gefunden. Erstmals stellt sich nun der neue Generalsekretär auch mit dem vorliegenden Editorial den Mitgliedern der AerzteGesellschaft vor. Er äussert sich aus seiner Sicht zu grundsätzlichen Fragen der Standespolitik und zu Gesundheitsthemen, die uns im Moment und in Zukunft beschäftigen werden.

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Gesundheitspolitik aktuell

von Dr. med. Urs Stoffel, Präsident AGZ

Im Editorial der Juni Ausgabe 2012 der Zürcher Ärztezeitung habe ich nach der wuchtigen Ablehnung der Managed Care Vorlage mögliche Szenarien aufgezeigt, wie es in der Gesundheitspolitik weitergehen könnte. So ziemlich alle dort aufgezählten (Schreckens)Szenarien werden inzwischen diskutiert!

Lesen Sie im Editorial unter anderem:

Geplante Wiedereinführung des Zulassungsstopps

Das erwiesenermassen absolut untaugliche Instrument zu einer beabsichtigten Kostendämpfung im Gesundheitswesen, der „Zulassungsstopp für Spezialisten“ soll wieder eingeführt werden. Wenn Sie diese Ausgabe der Zürcher Ärztezeitung in den Händen halten, dürfte inzwischen auch die Entscheidung über einen neuen Zulassungsstopp für Spezialisten durch das Parlament entschieden worden sein. Der Bundesrat bezweckte damit, den Kantonen, welche eine kostenwirksame und nicht tragbare Ausweitung des Versorgungsangebots feststellen, ein kurzfristig wirksames Steuerungsinstrument in die Hand zu geben. Diese Übergangslösung soll auf eine Zeitspanne von drei Jahren befristet sein, während welcher der Bundesrat langfristig anwendbare Steuerungsmassnahmen ausarbeiten und dem Parlament zur Entscheidung unterbreiten wird.

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